Mitteilung

10. März 2020

Teilrevision Gesundheitsgesetz: Regierung verabschiedet Botschaft

Das Gesundheitsgesetz soll mit einer Teilrevision auf den aktuellen Stand gebracht werden. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen liegt bei den bewilligungspflichtigen Berufen und Betrieben im Gesundheitswesen. Daneben soll das Gesetz neu um rechtliche Grundlagen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern ergänzt werden.
 
Das Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern gilt seit 2006. Mit der Teilrevision werden im Bereich Bewilligungen und Aufsicht eine Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe mit dem Bundesrecht, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik und eine Erweiterung des Kreises der bewilligungspflichtigen Betriebe im Gesundheitswesen vorgeschlagen. Daneben soll die Rechtsgrundlage für kantonale Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für die Palliativversorgung geschaffen sowie das Gesundheitsgesetz generell aufgrund der erfolgten rechtlichen Entwicklung und den Erfahrungen der Praxis aktualisiert werden. Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Mit der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes erhält der Kanton Luzern moderne Vollzugsgrundlagen zum Schutz der Bevölkerung und zeitgemässe Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.»
 
Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen
Von Ende Dezember 2018 bis Ende März 2019 war der Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mehrheitlich positiv aufgenommen. Verschiedene Anliegen der Vernehmlassungspartner hat die Luzerner Regierung in ihrer Botschaft aufgenommen.
 
Einheitliche Regelungen für alle bewilligungspflichtigen Berufe schaffen
Für rund die Hälfte der im Kanton Luzern bewilligungspflichtigen Berufe im Gesundheitswesen regelt mittlerweile der Bund die Rahmenbedingungen für die Bewilligungspflicht und die Berufsausübung und nicht mehr das kantonale Gesundheitsgesetz. Je nach Rechtsgrundlage gelten somit für die einzelnen Berufsleute andere Regeln betreffend Bewilligungsvoraussetzungen, Aufsicht und Rechtsschutz, was sich sachlich nicht rechtfertigen lässt und den Vollzug erschwert. Das Gesundheitsgesetz soll deshalb mit dem Bundesrecht inhaltlich und sprachlich harmonisiert werden. Damit gelten für alle bewilligungspflichtigen Berufe im Gesundheitswesen wieder einheitliche und transparente Vollzugsgrundlagen.
 
Bewilligungspflicht für Naturheilpraktik wiedereinführen
Der Kanton hatte 2006 die Bewilligungspflicht für die Naturheilpraktik aufgehoben. Die Vielzahl der Ausbildungen machte eine seriöse Überprüfung der fachlichen Anforderungen unmöglich. Seit ein paar Jahren bestehen für die Naturheilpraktik nun eidgenössische Diplome. Aufgrund der neu einheitlichen Ausbildungen kann der Kanton mit gutem Gewissen prüfen, ob die Naturheilpraktiker die fachlichen Mindestanforderungen zum Schutz der Bevölkerung erfüllen. Die Bewilligungspflicht soll deshalb wiedereingeführt werden.
 
Bewilligungspflicht für ambulante Gemeinschafts- und Gruppenpraxen einführen
Arzt-, Zahnarzt- oder Chiropraktikpraxen werden heute vermehrt als Gemeinschafts- oder Gruppenpraxen betrieben. Der Betrieb solcher Praxen stellt erhöhte Anforderungen an Personal, Abläufe und Einrichtungen. Zudem werden solche Praxen vermehrt von Personen betrieben, die selber keine Gesundheitsfachpersonen mehr sind. Um auch hier die zum Schutz der Bevölkerung nötigen Mindestanforderungen gewährleisten und auch die Betreiber solcher Praxen bezüglich der Einhaltung der notwendigen gesundheitspolizeilichen Vorgaben wirksam beaufsichtigen zu können, wird die Einführung einer neuen Bewilligungspflicht für die Betriebe selbst vorgeschlagen.
 
Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ermöglichen
Der Kanton soll die Möglichkeit erhalten, ausserhalb der bestehenden Finanzierungsstrukturen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Massnahmen zur Erhöhung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit zu treffen und Beiträge an entsprechende Projekte und Institutionen zu leisten. Zu denken ist beispielsweise an die Förderung der integrierten Versorgung, die Schaffung von kostendämmenden Anreizsystemen oder die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Auch die Palliativversorgung soll verbessert werden. Die bestehenden Strukturen mit Spitex und Pflegeheimen sollen mit einem von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanzierten spezialisierten mobilen Palliativpflege-Dienst ergänzt werden. Damit soll mehr Menschen am Lebensende das Sterben zuhause ermöglicht werden.
 
In allgemeiner Hinsicht bietet die Teilrevision schliesslich die Gelegenheit, das Gesundheitsgesetz aufgrund von anderweitigen rechtlichen Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Vollzug in weiteren Bereichen anzupassen (z.B. neues Krebsregistrierungsgesetz und Lebensmittelrecht des Bundes, Ersatzabgaben im Notfalldienst der Medizinalpersonen).
 
Die Beratung der Botschaft im Luzerner Kantonsrat ist für die September-Session vorgesehen.
 
Anhang
Botschaft B 28
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität

Kontakt

Alexander Duss, lic.iur
Juristischer Mitarbeiter
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 60 95
alexander.duss@lu.ch