Mitteilung

2. April 2020

Regierungsrat erwartet konsequente Durchsetzung aller Forderungen gegenüber der VBL AG

Im Zusammenhang mit den Subventionszahlungen fordert der Luzerner Regierungsrat, dass der Luzerner Verkehrsverbund (VVL) seine Forderungen gegenüber der VBL zu den zu viel bezahlten Abgeltungen, zur Rechnungslegung und zur Holdingstruktur konsequent und zeitnah durchsetzt. Ausserdem erhält die Finanzkontrolle einen Zusatzauftrag, die durch den VVL ergriffenen Massnahmen zu überprüfen.
 
Der Regierungsrat des Kantons Luzern wurde anfangs März 2020 über die vom VVL konkret getroffenen Abklärungen und Massnahmen in Bezug auf die VBL AG informiert. Er erwartet hinsichtlich der zu viel bezahlten Abgeltungen an die VBL AG vom Verkehrsverbund Luzern, dass er die im Februar 2020 ihr gegenüber geltend gemachten Forderungen mit Vehemenz durchsetzt. Dabei handelt es sich einerseits um eine Rückzahlungsforderung in der Höhe von rund 16 Millionen Franken für die Jahre 2010 bis 2017, andererseits um die Forderung nach Anpassung der Holdingstruktur sowie einer branchenüblichen Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER.
 
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement wurde in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement darüber hinaus beauftragt, der kantonalen Finanzkontrolle einen Zusatzauftrag zur Überprüfung der veranlassten Massnahmen des VVL und zur Prüfung des Inhalts der vorgesehenen Vereinbarung zwischen Bundesamt für Verkehr (BAV) und VVL einerseits sowie VBL AG andererseits zu erteilen. Die entsprechende Vereinbarung soll bis Mitte 2020 vorliegen.
 
Der Regierungsrat erwartet vom VVL zudem, dass er künftig zeitnah und klar über wichtige Entwicklungen informiert wird. Zudem soll ihm bis Ende 2020 über die umgesetzten Massnahmen, daraus abgeleiteten Optimierungen und Verbesserungen Bericht erstattet werden.
 
In den Jahren 2010 bis 2017 waren kalkulatorische Zinsen Bestandteil der Leistungsverrechnung zwischen der Muttergesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern AG und ihrer Tochterfirma vbl, welche die Leistungen im öffentlichen Personenverkehr erbringt. Dabei wurden bei der Leistungsverrechnung nicht nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Durch die Einrechnung kalkulatorischer Zinsen der vbl-Tochtergesellschaft wurden höhere Zinskosten belastet. Bei der Festlegung der kalkulatorischen Zinsen wurde zudem dem gesunkenen Zinsniveau nicht Rechnung getragen. Über die Jahre 2010 bis 2017 kumulierte sich ein Betrag von rund 16 Millionen Franken. Die Rückzahlung wird hälftig an den Kanton und an die Gemeinden fliessen.

Kontakt

Regierungsrat Fabian Peter
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon: 041 228 50 81
medien.buwd@lu.ch
(erreichbar am 2. April 2020, 10-12 Uhr)