Mitteilung

21. April 2020

Kanton unterstützt Kitas, bereitet Neustart des Tourismus vor und behält sich Überlebenshilfen für Startup-Betriebe vor

Der Regierungsrat hat gezielte Massnahmen zur Unterstützung der Luzerner Wirtschaft beschlossen. Er leistet Liquiditäts- und Überbrückungshilfen dort, wo die bisherigen Bundeslösungen den Bedürfnissen im Kanton Luzern zu wenig Rechnung tragen. Im Zentrum stehen ergänzende Leistungen in den Bereichen Kinderbetreuung, Startup-Firmen und Tourismusförderung. Gleichzeitig konkretisiert der Regierungsrat die Planung für die etappierte Rückkehr der Schulen zum Präsenzbetrieb.
 
Der Luzerner Regierungsrat hat am Dienstag, 21. April 2020, Massnahmen zur gezielten Unterstützung von Luzerner Wirtschaftszweigen beschlossen. Die Überbrückungshilfen greifen in Abstimmung mit respektive ergänzend zu den Leistungen des Bundes. Der Regierungsrat hat seine Beschlüsse am Dienstagnachmittag an einer Informationsveranstaltung öffentlich erläutert.
 
Sofort-Überbrückungshilfen für Kitas
Der Kanton und die Luzerner Gemeinden haben sich darauf verständigt, gemeinsam eine Ausfallentschädigung für Luzerner Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung zu leisten. Kanton und Gemeinden finanzieren je hälftig einen Betrag von maximal vier Millionen Franken. Die Mittel kommen Kitas und Tagesfamilien zugute, die wegen der Corona-Krise von April bis Juni 2020 Ausfälle bei den Elternbeiträgen verkraften müssen. Über die Bedingungen für eine Anspruchsberechtigung werden die Kitas direkt von der Dienststelle Soziales und Gesellschaft informiert.
 
Die Ausfallentschädigung soll die Existenz der betroffenen Institutionen für den Fall sichern, dass der Bund innert nützlicher Frist keine genügenden Massnahmen in diesem Bereich beschliesst. Sollte das Bundesparlament wie angekündigt in seiner Maisession für die Kitas eine Lösung auf Bundesebene erarbeiten, so würden die Bundesmittel mit den bereits bezogenen Leistungen des Kantons und der Gemeinden verrechnet.
 
Existenzsicherung für Startup-Firmen
Der Kanton Luzern stellt innovativen Firmengründern Liquiditätshilfen im Umfang von zwei Millionen Franken zur Verfügung, indem er für Kreditvergaben in dieser Höhe bürgt. Er gewährleistet damit die Chancengleichheit zwischen etablierten Unternehmen, die von den Beiträgen des Bundes profitieren, und jungen Startups, die mangels aussagekräftiger Umsatzzahlen bisher keine Ansprüche geltend machen können. Die kantonalen Mittel fliessen, sofern der Bund in absehbarer Zeit keine zusätzliche Unterstützung für Startups leisten. Die Kreditvergabe wird durch ein Gremium aus Fachexperten überwacht und mit Hilfe der Luzerner Kantonalbank abgewickelt.
 
Tourismusförderung wird sichergestellt
Der Regierungsrat hat Mittel im Gesamtumfang von 700'000 Franken gesprochen, um die Handlungsfähigkeit der Luzern Tourismus AG zu gewährleisten. Es geht darum, kurzfristig Mindereinnahmen bei den Beherbergungsabgaben – einer wichtigen Finanzierungsquelle von Luzern Tourismus – zu kompensieren. Zudem sollen Marketingmassnahmen zur Wiedergewinnung von Gästen aus dem Inland ermöglicht werden. Das Luzerner Programm ist koordiniert mit den Massnahmen des Bundes und schliesst an die Pläne von Schweiz Tourismus an, die touristische Nachfrage im Inland wieder anzukurbeln. Der Tourismus generiert im Kanton Luzern eine jährliche Bruttowertschöpfung von einer Milliarde Franken. Gut 11'000 Vollzeitstellen, sechs Prozent der Beschäftigten im Kanton, sind vom Tourismus abhängig.
 
Rückkehr zum Präsenzunterricht im Bildungswesen
Sofern der Bundesrat am 29. April 2020 den Termin für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts bestätigt, beginnt der Unterricht für die Luzerner Volksschule am 11. Mai 2020, ebenso für die 1. und 2. Klassen des Untergymnasiums. Alle übrigen Schulstufen starten am 8. Juni. Die konkrete organisatorische Umsetzung wird vorbereitet. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis mit Noten für das zweite Semester und der Wechsel in eine höhere Klasse erfolgt gemäss den üblichen Vorgaben der einzelnen Schulstufen. Der Kanton Luzern setzt sich vehement für die Durchführung von schriftlichen Maturaprüfungen ein. Der dazu notwendige Entscheid der kantonalen Erziehungsdirektoren und des Bundesrates wird für die laufende Woche erwartet. Die Vorgaben für die berufspraktischen Arbeiten im Rahmen der Lehrabschlussprüfungen werden bis Ende April diskutiert und beschlossen sein.
 
Appell an die Bevölkerung
Der Luzerner Regierungspräsident Paul Winiker nutzte die Medienkonferenz für einen Aufruf an die Bevölkerung: die Hygiene- und Abstandsregeln seien weiterhin strikt einzuhalten. Nach wie vor würden in der Schweiz Menschen am neuen Coronavirus erkranken und sterben. Winiker: «Eine zweite Welle ist nicht ausgeschlossen. Das müssen wir unbedingt verhindern! Helfen Sie mit, dass die Kurve unten bleibt. Dann, und nur dann, haben sich die grossen Kosten gelohnt, die wir alle jetzt auf uns nehmen und die noch auf uns zukommen werden.»
 
Anhang
Live-Stream des Informationsanlasses
Kurzvideo des Regierungsrates
Redemanuskripte des Regierungsrates

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch