Mitteilung

10. März 2020

Regierungsrat verabschiedet Planungsbericht zur politischen Kultur und Zusammenarbeit

Wie steht es um die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern? Der Regierungsrat hat diese Frage in einem mehrstufigen Prozess untersuchen lassen: Aufgaben, Instrumente und Prozesse sind zweckmässig definiert, die Behandlung der Geschäfte funktioniert grundsätzlich gut. Es gibt aber auch noch Spielraum, um die Wirkung weicher Faktoren auf das politische Klima günstig zu beeinflussen.
 
Der Kantonsrat hat im Dezember 2017 die Motion M 204 über die zeitnahe Durchführung einer Evaluation der politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern erheblich erklärt. Zur Umsetzung der Motion hat der Regierungsrat eine externe Evaluation und eine breit abgestützte Expertenkommission beigezogen. In einer ersten Phase wurden die Grundlagen der Zusammenarbeit analysiert, in einer zweiten Phase äusserten sich die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates und der Verwaltung in einer umfassenden Online-Befragung, in einer dritten Phase erarbeitete eine Expertengruppe mit Delegierten des Parlaments, der Regierung und der Verwaltung in einem partizipativen Prozess einen Katalog von Massnahmen auf der Basis der Befragungsresultate.
 
Gestützt auf den Massnahmenbericht der Expertengruppe hat der Regierungsrat den vorliegenden Planungsbericht über die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern erarbeitet. Es hat sich gezeigt, dass die Hauptursache für das teilweise als beeinträchtigt wahrgenommene Vertrauensverhältnis unter den politischen Akteurinnen und Akteuren nicht die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sind, sondern externe und sogenannt weiche Faktoren. Es ist schwierig, auf externe Faktoren Einfluss zu nehmen. Der Regierungsrat hat sich bei der Definition der Entwicklungsmöglichkeiten deshalb auf Bereiche beschränkt, die in der Kompetenz des Kantonsrates und des Regierungsrates liegen.
 
Mit dem vorliegenden Planungsbericht unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Überblick über die institutionalisierte Zusammenarbeit der beiden Räte. Er präsentiert sodann 16 Entwicklungsmöglichkeiten, mit denen die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern nachhaltig verbessert werden kann:
 
1. Erhöhung der Planungstransparenz: Der Kantonsrat soll regelmässig und konsequent über geplante Gesetzgebungen und Projektaufträge informiert werden.
2. Einbezug des «Dulliker-Gremiums» (bestehend aus Regierungsrat und Parteispitzen): Das Gremium soll verstärkt einen offenen, konstruktiven, vertraulichen Austausch über wichtige Themen pflegen.
3. Optimierung des Vernehmlassungsverfahrens: Mit gezielteren Fragestellungen sollen Unklarheiten bei der Auswertung der Antworten möglichst ausgeschlossen werden.
4. Übergeordnete Zusammenhänge herstellen: Den Kommissionen soll der Bezug ihrer Geschäfte zu Kantonsstrategie und Legislaturprogramm erläutert werden.
5. Kommissionsarbeit durch breite Abstützung stärken: Es soll ein formelles Einsitzrecht aller Fraktionen in die Kommissionen des Kantonsrates diskutiert werden.
6. Stärkung des Mitberichtsverfahrens: Die Präsidien der Mitberichtskommissionen sollen ihre Anträge in der zuständigen Kommission vorbringen und erläutern können.
7. Standardtraktandum «Interkantonales»: Die Kommissionen sollen neu strukturiert über Entwicklungen und Verhandlungen im Bereich interkantonale Verträge informiert werden.
8. Besondere Planungsberichte stärken: Strategiereferenzen, zusätzliche Daten und Resümees sollen die Verbindlichkeit und Nutzbarkeit der Planungsberichte stärken.
9. Normierung der Kantonsstrategie: Die Kantonsstrategie soll neu im Gesetz konkret geregelt und künftig vom Kantonsrat formell beraten werden.
10. Leistungsdiskussion: Auf der Grundlage des Aufgaben- und Finanzplans sollen die Fachkommissionen künftig Ziele, Indikatoren und Leistungen vertieft diskutieren.
11. Optimierung der Durchgängigkeit der Steuerung: Indikatoren und Ziele zur Steuerung wichtiger Leistungsbereiche sollen künftig im Legislaturprogramm definiert werden.
12. Steuerungsrelevante Informationen bereitstellen: Der Aufgaben- und Finanzplan soll nur die nötigen Zahlen enthalten, zusätzliche Daten stehen digital zur Verfügung.
13. Auseinandersetzung mit Unternehmensstrategien: Organisationen mit kantonaler Beteiligung sollen den Kanton besser über ihre Unternehmensstrategien informieren.
14. Geschäftsberichte zur PFK: Die Geschäftsberichte von Unternehmen mit kantonaler Beteiligung sollen der Planungs- und Finanzkommission zugewiesen werden.
15. Stufengerechte Steuerung im Bereich PCG: Im Rahmen allfälliger Anpassungen der Spezialgesetze soll geprüft werden, ob der Kantonsrat von der Kenntnisnahme der Jahresrechnungen einzelner Organisationen mit kantonaler Beteiligung entlastet werden kann.
16. Diskussion über das Öffentlichkeitsprinzip: Der Kantonsrat kann bei Bedarf eine Botschaft zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips anfordern.
 
Anhang
Botschaft B 30

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