Newsletter Covid-19 (Sars-Cov-2)

Newsletter des Kantonszahnarztes

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
 
Der Frühling steht vor der Türe, die Fallzahlen sinken, die Impfkampagne ist angelaufen, die Impfung scheint ausgezeichnet zu wirken. Viele Zeichen sprechen dafür, dass sich in naher Zukunft die Situation rund um das Coronavirus entspannen könnte. Die bisherige Erfahrung zeigt aber auch, dass trotz aller positiven Voraussetzungen die Entwicklung schnell wieder eine andere Richtung einnehmen kann. Die Gefahr einer dritten Welle ist nicht gebannt! Weiterhin ist Vorsicht in der Praxistätigkeit wie auch privat geboten. Das Schutzkonzept ist immer wieder zu überprüfen und strikte einzuhalten.
 
Handschuhe, Masken und andere Einwegprodukte
 
Handschuhe sind deklarierte Einmalprodukte. Die Weiterverwendung nach Desinfektion oder Wiederaufbereitung von gebrauchten Handschuhen ist nicht zulässig. Handschuhe sind spätestens bei jedem Patientenwechsel oder auch bei Beschädigung/Perforation zu wechseln. Diese Regelung gilt für alle Anwender, also Behandler wie auch das Praxispersonal.
Dieselben Vorgaben gelten auch für alle übrigen Einwegprodukte. Ein Mehrfachgebrauch, auch nach Wiederaufbereitung ist nicht vorgesehen und gemäss Medizinprodukteverordnung nicht zulässig (Mundschutz, Spülspritzen, Abdeckmaterial etc.). Die Materialen sind vom Hersteller entsprechend verpackt und gekennzeichnet.
Die momentane gute Versorgungslage sowie die Pflicht zur 3-monatigen Bevorratung erübrigen auch für den Mundschutz die Frage nach allfälligen Wiederaufbereitungsmöglichkeiten.
 
Auslage von Zeitschriften und Zeitungen im Wartezimmer
 
Oberflächenkontakte gelten mittlerweile als sehr kleines potentielles Risiko für eine Übertragung von Covid 19. Die Vorgabe Zeitschriften, Zeitungen und Spielsachen aus dem Wartezimmer zu entfernen sind somit aufgehoben. Trotzdem sei daran erinnert die Patienten zur Vermeidung von Ansteckungen möglichst direkt ins Behandlungszimmer zu begleiten. Aufenthalte im Wartezimmer sind möglichst zu vermeiden. Ausnahmsweise ist eine maximale Aufenthaltszeit im Wartezimmer von 15 Minuten und mit einem Abstand zwischen den Patienten von mindestens 1,5 Metern erlaubt.
 
Impfen
 
Das Coronavirus ist sehr ansteckend. Auch wenn die Mehrheit der infizierten Personen nur milde oder gar keine Symptome entwickelt, kommt es bei einem Teil der Erkrankten zu schweren Verläufen, insbesondere bei besonders gefährdeten Personen. Als zahnärztliches Gesundheitspersonal sind wir oft in nahem Kontakt mit den Risikogruppen.
Die Covid-19-Impfung schützt vor dem Coronavirus. Sie ist – neben den Verhaltens- und Hygieneregeln – das bislang wirksamste Mittel, um die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle in der Schweiz zu reduzieren. Es häufen sich die Anzeichen, dass die Covid-19-Impfung auch vor einer Übertragung des Coronavirus auf andere Menschen schützt.
Wir empfehlen deshalb sich und das Gesundheitspersonal der Praxis umgehend auf der Luzerner Seite https://lu.impfung-covid.ch zur registrieren und sich anzumelden. Bei genügend Impfstoff und Verfügbarkeit wird bei Freigabe durch das BAG automatisch per SMS ein Impftermin zugestellt.
 
 

BAG Informationen und Downloads zur Impfung

Kontakt

Dr. med. dent. Peter Suter
Schuelgass 9
6215 Beromünster
Tel. 041 932 10 30