Medienmitteilung

22. Juni 2016

Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Luzern

Luzern ist einer der ersten Kantone, der die Vorgaben des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes erfüllt. Der Bundesrat hat heute den teilrevidierten kantonalen Richtplan genehmigt. Die Teilrevision konzentriert sich auf den Zersiedelungsstopp und die Siedlungsentwicklung nach innen. Mit der Genehmigung fällt zudem ab sofort das Bauzonen-Moratorium weg.
 
Der Bundesrat hat heute den teilrevidierten Richtplan des Kantons Luzern genehmigt. Damit ist Luzern einer der ersten Kantone, der die Auflagen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes erfüllt. Dieses trat am 1. Mai 2014 in Kraft und schreibt vor, haushälterisch mit dem Boden umzugehen, Siedlungen verstärkt nach innen zu entwickeln und die Raumplanung über die Kantons- und Gemeindegrenzen hinweg besser zu koordinieren. Der Richtplan wird nun noch formal an den Genehmigungsbeschluss des Bundesrats angepasst. Die definitive Fassung ist ab Ende Juni 2016 unter richtplan. lu. ch verfügbar.
 
Bauzonen-Moratorium aufgehoben
Mit der Genehmigung des überarbeiteten Richtplans fällt das Bauzonen-Moratorium, das seit Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes schweizweit gilt , im Kanton Luzern ab sofort weg. In den vergangenen zwei Jahren musste die Schaffung neuer Bauzonen jeweils durch entsprechende Auszonungen kompensiert werden. Inhaltlich zielt die Teilrevision des Richtplans darauf ab, die Zersiedelung zu stoppen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern.
 
Wachstumswerte des Richtplans massgebend
Der überarbeitete Richtplan schafft zudem Klarheit für die anstehenden Ortsplanungs-Revisionen. Die Gemeinden müssen ihre Ortsplanungen bis Ende 2023 an die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes, des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des Richtplans anpassen. Für die Beurteilung neuer Bauzonen sind die demografischen Wachstumswerte des Richtplans entscheidend; die Wachstumsszenarien des Bundesamtes für Statistik vom Mai 2016 sind dafür nicht massgebend. Innerhalb der rechtskräftigen Bauzonen können sich die Gemeinden jedoch unabhängig von den Wachstumswerten des Richtplans und damit auch stärker entwickeln.
 
Umsetzungshilfen für Gemeinden
Um die Gemeinden bei den anstehenden Ortsplanungen zu unterstützen, hat der Kanton Luzern verschiedene Umsetzungshilfen erarbeitet und aktualisiert. Diese stehen ab Ende Juni 2016 auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft zur Verfügung.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Perspektiven für die Regionen
  • Leistungsfähige Verkehrssysteme
  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Mike Siegrist
    Abteilungsleiter Raumentwicklung, Kantonsplaner
    Dienststelle Raum und Wirtschaft
    Tel. 041 228 51 89
    mike.siegrist@lu.ch