Mitteilung

30. Mai 2017

Sozialversicherungszentrum Luzern – soziale Sicherheit aus einer Hand

Im Kanton Luzern vereint das Sozialversicherungszentrum Luzern künftig die Leistungen der Ausgleichskasse, der IV-Stelle und der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit unter einem Dach. Durch einen gemeinsamen Standort werden die Kundenorientierung weiter gesteigert und Synergien genutzt. Das Einführungsgesetz zum Sozialversicherungszentrum Luzern tritt voraussichtlich 2019 in Kraft.
 
Mit der räumlichen Zusammenführung der Ausgleichskasse Luzern, der IV-Stelle Luzern und der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) zum Sozialversicherungszentrum Luzern werden die heutigen Leistungen der drei beteiligten Institutionen im Kanton Luzern künftig von einer Anlaufstelle und damit aus einer Hand erbracht. Die bereits heute hohe Kundenorientierung kann damit noch weiter ausgebaut werden. Ein gemeinsamer Standort trägt wesentlich dazu bei. Insbesondere in den Supportprozessen und bei der Infrastruktur können Synergien genutzt werden, was eine effiziente Leistungserbringung unterstützt und Kostenvorteile schafft.
 
Kanton Luzern geht wesentlichen Schritt weiter
Organisatorische und räumliche Zusammenführungen von Ausgleichskassen und IV-Stellen in Sozialversicherungsanstalten bestehen in mehreren Kantonen und haben sich bewährt. Mit der Integration von weiteren Leistungen der sozialen Sicherheit mit den Schwerpunkten Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen in einem Sozialversicherungszentrum geht der Kanton Luzern erstmals einen wesentlichen Schritt weiter. Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) trägt als Kompetenzzentrum für alle Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen sowie als durchführende Stelle der Arbeitslosenversicherung wesentlich zur sozialen Sicherheit im Kanton Luzern bei. Sie ergänzt damit auf ideale Weise die Leistungen der Ausgleichskasse Luzern und der IV-Stelle Luzern. Durch die Zusammenführung dieser drei Institutionen unter einem Dach entsteht ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen.
 
Arbeiten starten im Juni 2017
Die Entwicklung der Organisation des Sozialversicherungszentrums Luzern erfolgt unter Beteiligung der Führungspersonen und Mitarbeitenden der drei Institutionen. Die Arbeiten werden im Juni 2017 gestartet. Parallel wird die Entwicklung des gemeinsamen Standorts in Angriff genommen. Der gemeinsame Standort wird durch die Ausgleichskasse Luzern als selbstständige öffentlich-rechtliche Institution eigenfinanziert. Eine finanzielle Beteiligung des Kantons am neuen Standort ist nicht vorgesehen.
 
Für die Mitarbeitenden entstehen durch das Sozialversicherungszentrum Luzern vielfältigere Entwicklungsmöglichkeiten. Zielsetzung ist, bei Synergiegewinnen im Personalbereich die natürliche Fluktuation zu nutzen. Entlassungen sind nicht vorgesehen.
 
Einbezug des Bundes
Der Bund nimmt mittels Gesetzgebungen bereits heute massgeblichen Einfluss auf die Organisationen und Leistungen der beteiligten Institutionen. Die geltenden Gesetzgebungen sind für das Sozialversicherungszentrum Luzern rahmensetzend. Der Einbezug der beteiligten Bundesstellen im Projekt ist deshalb wichtig und wird im Projektverlauf sichergestellt.
 
Weiterer Projektverlauf
Dieses Projekt ist eine Massnahme des Projekts Organisationsentwicklung 2017 des Kantons. Eine Projektgruppe mit den verantwortlichen Leitungspersonen der beteiligten Institutionen erarbeitet seit Herbst 2016 diese Massnahme. In einer erweiterten Projektorganisation wird ab Juni 2017 das Sozialversicherungszentrum Luzern konkretisiert. Das Einführungsgesetz tritt voraussichtlich 2019 in Kraft.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Beteiligte Institutionen

    Ausgleichskasse Luzern:
    Die Ausgleichskasse Luzern ist mit Aufgaben in neun Sozialversicherungszweigen betraut:
     
    - Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
    - Invalidenversicherung (IV)
    - Ergänzungsleistungen (EL)
    - Erwerbsersatzordnung (EO)
    - Mutterschaftsentschädigung (MSE)
    - Familienzulagen (FAK/FLG)
    - Arbeitslosenversicherung (ALV)
    - Prämienverbilligung (PV)
    - Krankenversicherung (KVG)
     
    Als öffentliche Organisation sichert sie der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit.
     
    IV-Stelle Luzern:
    Die IV-Stelle Luzern ist für alle im Kanton Luzern wohnhaften Personen ein bürgernaher Dienstleistungsbetrieb als Vollzugsstelle der Eidgenössischen Invalidenversicherung.
     
    Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira):
    Die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) ist das Kompetenzzentrum für alle Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen. Sie ist unter anderem mit der Durchführung der Arbeitslosenkasse beauftragt.

    Kontakt

    Erwin Roos
    Departementssekretär Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 60 83
    erwin.roos@lu.ch