Medienmitteilung

17. November 2016

Prämienverbilligung: Richtprämien für 2017 festgesetzt

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2017 festgelegt. Damit folgt er dem Auftrag des Kantonsrats, die Richtprämien den Gemeinden bereits Mitte November bekannt zu geben.
 
Die Prämien der Krankenkassen-Grundversicherung im Jahr 2017 sind im Kanton Luzern durchschnittlich rund 3,8 Prozent höher als im Jahr 2016. Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2017 festgelegt (siehe Tabelle).
 
Die übrigen Parameter für die Prämienverbilligung können erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Staatsvoranschlags festgelegt werden. Mit der früheren Festsetzung der Richtprämien kommt der Regierungsrat dem Auftrag des Kantonsrats nach, diese den Gemeinden bereits Mitte November mitzuteilen (bisher Mitte Dezember).
 
Falls für den Kanton Luzern per Ende Jahr kein rechtskräftiges Budget vorliegt, kann die Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungs- (EL) und Sozialhilfebezüger trotzdem abgewickelt werden. Für EL-Bezüger sind die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien und für Sozialhilfeempfänger die von der Regierung festgesetzten Richtprämien massgebend. Für alle weiteren Anspruchsgruppen müsste mit der Prämienverbilligung zugewartet werden, bis ein rechtskräftiges Budget vorliegt – die zusätzlichen Berechnungskriterien, die für diese Bezugsgruppe für das Prämienjahr 2017 massgebend sind, müssen unter Berücksichtigung des bewilligten Kredits festgelegt werden. Der Mittelbedarf für EL- und Sozialhilfebezüger ist durch den Bundesbeitrag gedeckt.
 
Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2017 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien pro Jahr in Franken:
 
 
Anhang
- Informationen zur Prämienverbilligung
- Übersicht Prämienregionen
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Daniel Wicki
    Leiter Soziales und Arbeit
    Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 60 80 (erreichbar am 17. November 2016 von 14.30 - 15.30 Uhr)