Medienmitteilung

7. Dezember 2016

Konzept zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen erstellt

Damit Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen nicht langfristig von der Sozialhilfe abhängig sind, müssen sie nachhaltig integriert werden. Zu diesem Zweck hat der Kanton Luzern im Rahmen seiner «Asylstrategie 2016plus» ein neues Konzept zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration erstellt. Querschnitts- und Verbundaufgaben können damit noch effizienter und wirksamer geleistet und die Wirtschaft optimal einbezogen werden.
 
Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bleiben oft längerfristig in der Schweiz. Damit sie nicht langfristig von der Sozialhilfe abhängig sind, müssen sie rasch und nachhaltig in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft hat deshalb im Rahmen der «Asylstrategie 2016plus» zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen anderer kantonalen Dienststellen das Konzept «Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen» erstellt.
 
Auf der Grundlage des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) für alle rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer legt dieses Konzept den Fokus auf die besondere Situation von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen, für welche spezifische Unterstützung und Massnahmen bereitgestellt werden müssen. Schwerpunkte sind dabei die sprachliche, soziale und berufliche Integration mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt.
 
Bestehende Strukturen nutzen
Integrationsprozesse sind Querschnitt- und Verbundaufgaben, welche von kantonalen und kommunalen Behörden geleistet und zentral koordiniert werden müssen. Das neue Konzept zeigt in einer umfassenden Bestandaufnahme, welche kantonalen Dienststellen welche Beiträge an diese Aufgabe leisten. Damit die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen optimal koordiniert und die finanziellen Zuständigkeiten geklärt werden können, umfasst das Konzept zudem so genannte Handlungsfelder. Diese sollen die Nutzung bestehender Strukturen fördern. In den Handlungsfeldern werden nebst der Förderung des Spracherwerbs unter anderem auch Massnahmen zur frühen Förderung sowie Angebote zur Unterstützung der sozialen Integration bearbeitet.
 
Integration in den Arbeitsmarkt ist zentral
Ein zentrales Handlungsfeld ist die Förderung der nachhaltigen Integration von Jugendlichen und Erwachsenen in den Arbeitsmarkt. Wichtig dabei ist eine intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem lokalen Gewerbe, welche die benötigten Aus- und Arbeitsplätze bereitstellen müssen. Um die Wirtschaft bestmöglich einzubeziehen, setzt der Regierungsrat eine Steuergruppe ein: im laufenden Jahr fanden bereits drei Sitzungen mit Vertretungen der Arbeitgeberverbände (Gewerbeverband Luzern, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ) und der Gewerkschaften (UNIA, Syna) statt. Regierungsrat Guido Graf räumt der beruflichen Integration hohe Priorität ein: «Es muss uns gelingen, Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommene baldmöglichst fit für den Arbeitsmarkt zu machen, so dass diese ein selbstständiges und wirtschaftlich unabhängiges Leben führen können und nicht von der Sozialhilfe abhängig bleiben. Nur so wird sich Integration schliesslich für alle auszahlen.»
 
Anhang
Konzept «Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen»

Kontakt

Irène Barmettler Brunschwiler
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Fachstelle Gesellschaftsfragen
Tel. 041 228 57 56 (erreichbar am 7. Dezember 2016 von 13 bis 15 Uhr)
irene.barmettler@lu.ch