Mitteilung

5. Januar 2017

Pflegefinanzierung: Kostenwachstum auf hohem Niveau verlangsamt

Im Jahr 2015 haben die Luzerner Gemeinden fast 111 Millionen Franken für die Langzeitpflege aufgewendet. Damit hat sich das Kostenwachstum im Vergleich zu früheren Jahren verlangsamt. Seit der Einführung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 sind die Kosten für die Gemeinden aber insgesamt stark gestiegen.
 
Im Kanton Luzern tragen die Gemeinden jene Pflegekosten, die nicht von den Krankenversicherungen oder den Pflegebedürftigen selber gedeckt werden (Restkosten). Im Jahr 2015 haben die Gemeinden 110,9 Millionen Franken Restkosten für die Langzeitpflege aufgewendet (2014:108,3), davon 90,3 Millionen Franken für stationäre (2014: 88,2) und 20,3 Millionen Franken für ambulante Leistungen (2014: 19,7). Damit hat sich das Kostenwachstum im Vergleich zu früheren Jahren verlangsamt. Dies zeigt das Monitoring über die finanziellen Aufwendungen für die Pflegefinanzierung.
 
Geringerer Kostenanstieg bei ambulanter Pflege
In der ambulanten Pflege hat sich der Kostenanstieg sogar deutlich verlangsamt – obwohl im Jahr 2015 mit 504'386 insgesamt 11 Prozent mehr ambulante Pflegestunden als im Vorjahr erbracht wurden. Dass die Zunahme der Restkosten für die ambulante Pflege geringer ausgefallen ist als das Mengenwachstum ist insbesondere eine Folge davon, dass der Personalaufwand pro verrechnete Leistungsstunde nur um 3,6 Prozent angestiegen ist.
 
Im stationären Bereich sind die Restkosten um 2,4 Prozent von 88,2 Millionen Franken auf 90,3 Millionen Franken gestiegen. Die Zahl der fakturierten Pflegetage ist um 0,3 Prozent von 1'690'835 auf 1'695'457 gestiegen.
 
Aufgrund geringer Anreize waren die Kosten für die Akut- und Übergangspflegebei bei den Luzerner Gemeinden 2015 mit insgesamt 0,27 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr (0,34 Millionen Franken).
 
Kosten der Gemeinden für Sozialhilfe angestiegen
Gegenüber dem Vorjahr stieg 2015 der Anteil der insgesamt 4666 Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen, die auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen waren, von 5,4 auf 6,9 Prozent. Dies dürfte eine Folge davon sein, dass die durchschnittliche Aufenthaltstaxe gemäss Erhebung von curaviva Luzern, dem Kantonalverband der Pflegeheime, von 149 Franken im Jahr 2014 auf 155 Franken im Jahr 2015 bei gleich bleibender Taxgrenze der Ergänzungsleistungen gestiegen ist. Die Zahl der Bezügerinnen und -bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV blieb mit rund 2800 im Vergleich zum Vorjahr konstant.
 
Kostenentwicklung seit Einführung der neuen Pflegefinanzierung
Die Kostenentwicklung bei der Pflegefinanzierung ist nun über einen Zeitraum von fünf Jahren bekannt. Total sind die Restkosten zwischen 2011 und 2015 um 15,8 Millionen Franken gestiegen – über den gesamten Zeitraum im ambulanten markant stärker als im stationären Bereich. Dieser Anstieg ist die Folge der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär». Die Restkosten, welche die Gemeinden zu tragen haben, sind direkt abhängig von der steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen und von der Preisentwicklung. Dazu gibt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, zu bedenken: «Die durch die Preisentwicklung entstehenden Mehrkosten müssen ausschliesslich durch die Gemeinden getragen werden, weil der Bund die Beiträge der Krankenkassen und die Selbstbehalte der Leistungsbezügerinnen und -bezüger nicht anpasst.»
 
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist weiterhin mit steigenden Restkosten für die Pflegefinanzierung zu rechnen. «Mit dem neuen Betreuungs- und Pflegegesetz bekommen die Gemeinden aber griffigere Instrumente zur Beeinflussung der Preise», so Guido Graf.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Die neue Pflegefinanzierung ist seit 2011 in Kraft – als Folge von Revisionen im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss Finanzreform 08 sind die Gemeinden zuständig für die Langzeitpflege und damit auch für die Pflegefinanzierung. Per 7. November 2016 hat der Kantonsrat beschlossen, das Pflegefinanzierungsgesetz zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz zu erweitern. Das Inkrafttreten ist für das 1. Quartal 2017 angedacht. Danach sollen neu Bewilligung und die Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, der Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie die Pflegeheimplanung im gleichen Gesetz geregelt werden. Die Bestimmungen über die Pflegefinanzierung sollen zudem verfeinert werden, so dass die Kosten in der Pflege transparenter und damit vergleichbarer werden.
     
    Das Monitoring der finanziellen Aufwendungen für die Pflegefinanzierung wurde 2016 im Rechenschaftsbericht des Kantons Luzern über die Evaluation der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung festgeschrieben. Dieser Rechenschaftsbericht zeigt auf, dass die systemwechselbedingten Mehrkosten für die Gemeinden und den Kanton etwa gleich gross waren, der Kanton aber aufgrund des gestiegenen Anteils an den stationären Spitalkosten bis 2017 einen überproportionalen Kostenanstieg tragen muss.

    Kontakt

    Daniel Wicki
    Leiter Fachbereich Soziales und Arbeit
    Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 60 80 (erreichbar am 5. Januar 2017, 14.00-15.00 Uhr)
     
    Oskar Mathis
    Leiter Bereich Gesundheit und Soziales
    Verband Luzerner Gemeinden
    Tel. 041 349 12 30 (erreichbar am 5. Januar 2017, 13.00-14.00 Uhr)