Mitteilung

27. Januar 2017

Luzerner Dialog Sozialpolitik: Bekenntnis zum Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen»

Am 1. Luzerner Dialog Sozialpolitik wurden gestern die Vor- und Nachteile des Luzerner Systems für die Bevorschussung von Alimenten diskutiert. Die rund 70 Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Experten aus dem Sozialwesen waren sich einig, dass der Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen» gelten soll und Lösungen gefunden werden müssen, den starken Schwelleneffekt zu reduzieren.
 
Das Gesundheits- und Sozialdepartement lud gestern die Sozialvorsteherinnen und Sozialvorsteher der Luzerner Gemeinden sowie Expertinnen und Experten aus der Kantonsverwaltung und den Sozial- und Beratungszentren (SOBZ) zum 1. Luzerner Dialog Sozialpolitik ein. Im Fokus stand die Diskussion um die von den Gemeinden ausbezahlten Vorschüsse für Kinderalimente, wenn der ehemalige Partner der Unterhaltspflicht nicht vereinbarungsgemäss nachkommt (Alimentenbevorschussung).
 
«Arbeit muss sich lohnen» – Schwelleneffekte reduzieren
Das Luzerner System der Alimentenbevorschussung weist momentan einen starken Schwelleneffekt (siehe Kasten) in einem relativ tiefen Einkommenssegment aus. Daher war es dem Kanton Luzern ein Anliegen, die im Wirkungsbericht Existenzsicherung 2015 angekündigte politische Diskussion mit den Gemeinden, welche gemäss Sozialhilfegesetz für die Alimentenbevorschussung zuständig sind, zu führen. «Arbeit muss sich lohnen. Nur so können wir die betroffenen Personen angemessen fordern und fördern – auch mit dem Ziel, langfristig Sozialkosten zu sparen», legte Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf die Haltung des Kantons dar.
 
System weiterdenken durch Information und Diskussion
Dabei stellte Graf jedoch klar, dass sich der Kanton nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden einmischen wolle. Der 1. Luzerner Dialog Sozialpolitik sollte vielmehr Grundlagen liefern, das bestehende System zu diskutieren und weiterzudenken. Auf dem Programm standen deshalb zahlreiche Referate über die Alimentenbevorschussung in anderen Kantonen sowie Podiumsdiskussionen. Diskutiert wurden dabei eine Einführung der Teilbevorschussung oder eine Harmonisierung der Berechnung des Anspruchs.
 
Die rund 70 Teilnehmenden führten einen offenen und konstruktiven Dialog. Dabei war man sich weitgehend einig, dass der Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen» gelten soll, und dass die Senkung des Schwelleneffekts im Luzerner System der Alimentenbevorschussung dringend angegangen werden muss. Um zu entscheiden, auf welche Art und Weise diese Senkung des Schwelleneffekts zu erreichen ist, wünschen die Gemeindevertreterinnen und -vertreter vom Kanton weitere Entscheidungsgrundlagen wie die finanziellen Auswirkungen der diskutierten Lösungsvarianten. Das Thema Alimentenbevorschussung bleibt auf der politischen Agenda: Noch im ersten Halbjahr 2017 sollen im Kantonsrat zwei parlamentarische Vorstösse von Kantonsrätin Christina Reusser zum Luzerner System der Alimentenbevorschussung behandelt (P 150, M 151) werden können.
 
Neue Plattform fördert Austausch
Mit dem «Luzerner Dialog Sozialpolitik» hat das Gesundheits- und Sozialdepartement eine Plattform geschaffen, die den Austausch der verschiedenen Partner im Sozialwesen fördern, Probleme aufdecken und Lösungsansätze anstossen soll. Mit dem «Luzerner Dialog Gesundheitspolitik» und dem «Luzerner Dialog Sport» wurde diese Form des Austauschs zuvor bereits in anderen Themenbereichen erfolgreich etabliert.

Was sind Schwelleneffekte?
Von einem Schwelleneffekt spricht man, wenn sich aufgrund einer Erhöhung des Lohns die Sozialleistungen in einem solchen Umfang reduzieren, dass das frei verfügbare Einkommen am Ende des Monats tiefer ausfällt. Das frei verfügbare Einkommen ist das Einkommen, das nach dem Abzug der Fixkosten und der Steuern einem Haushalt zur Verfügung steht. Schwelleneffekte setzten negative Erwerbsanreize und widersprechen dem Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen». Merkblatt Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Kontakt

Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel. 041 228 57 79 (erreichbar am 27. Januar 2017 von 11 bis 12 Uhr)