Mitteilung

20. Dezember 2017

Prämienverbilligung 2018: 173 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung

Der Kanton Luzern hat für das Jahr 2018 insgesamt 173,45 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Das sind rund 14 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.
 
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat nach Anhörung der Luzerner Gemeinden die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr wie folgt festgelegt: Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 50 Prozent haben Kinder mit einem Einkommen der Eltern von bis zu 60’000 Franken. Für junge Erwachsene in Ausbildung, die bei ihren Eltern wohnen, gilt dieselbe Einkommensgrenze. 2017 lag die Einkommensgrenze bei 54'000 Franken.
 
Die Einkommensgrenze kann erhöht werden, weil der Luzerner Bevölkerung 2018 rund 14 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen. Insgesamt sind es 173,45 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich an den Kosten mit einem Beitrag von 131,25 Millionen Franken. Die verbleibenden 42,2 Millionen Franken bezahlen je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden.
 
Finanzielle Entlastung für Familien
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien und Einzelpersonen. Der Antrag auf Prämienverbilligung fürs Jahr 2018 musste bis zum 31. Oktober 2017 bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden. Für später eingereichte Anträge besteht allenfalls ein anteilsmässiger Anspruch.

Kontakt

Daniel Wicki
Leiter Soziales und Arbeit
Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 80
 
Stefano Marinelli
Bereichsleiter Leistungen
Ausgleichskasse Luzern
Telefon 041 375 06 00