Mitteilung

28. Februar 2018

Kantonales Integrationsprogramm wird fortgesetzt

Der Kanton Luzern hilft Migrantinnen und Migranten bei der Integration. Seit Januar setzt er das kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) um und führt damit das Vorgängerprojekt weiter. Ziel ist es, die Erstinformation nach der Ankunft weiter zu optimieren, die Integrationsarbeit von Gemeinden zu stärken, die sprachliche und berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen voranzutreiben sowie die Integrationsbemühungen des Sports zu unterstützen.
 
Im Auftrag der Luzerner Regierung hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft in Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Dienststellen, einer Vertretung des Verbands Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern das Kantonale Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II) erarbeitet. Dieses basiert auf einer vierjährigen Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton, die auch die gemeinsame Finanzierung von Massnahmen zur Integration von Zugewanderten regelt. Das KIP II ist die Fortsetzung des KIP 2014-2017 (KIP I) und umfasst ein breites Spektrum an aufeinander abgestimmte Massnahmen für die Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, Wissen über das alltägliche Leben aufzubauen, Deutschkenntnisse zu vermitteln, die berufliche Integration zu unterstützen und das Zusammenleben zu erleichtern. Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: «Zugewanderte Personen sollen durch Massnahmen, die gezielt fordern und fördern soweit fit gemacht werden, dass sie baldmöglichst am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.»
 
Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit
Integration geschieht vor allem in den Gemeinden, in Vereinen, in Quartieren und im Alltag. Bereits heute profitieren Zugewanderte, Gemeinden und Vereine unter anderem von der kantonalen Informationswebseite w w w. gruezi. lu. ch, der Broschüre «Wegweiser Kanton Luzern» oder der Veranstaltungsreihe «info-Kompass» sowie von der Förderung von Projekten. Neu können Gemeinden, die bereits Strukturen zur Erfüllung ihres Integrationsauftrags aufgebaut haben, mit dem Kanton ein «Mini-KIP» aushandeln, welches ihnen erlaubt, lokale Integrationsangebote selbständig zu steuern und zu führen.
 
Unterstützung für Eltern mit kleinen Kindern
Da die Basis für lebenslanges Lernen sowie für den Erwerb von wichtigen Lebenskompetenzen bereits in der frühen Kindheit entsteht, legt das KIP II einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von zugewanderten Eltern mit kleinen Kindern. Diese sollen über Angebote informiert werden, welche die sprachliche und gesundheitliche Entwicklung fördern und dazu motiviert werden, diese Angebote (z.B. Spielgruppen) zu nutzen.
 
Berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
Ein wichtiger Fokus des kantonalen Integrationsprogramms liegt zudem auf der beruflichen Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. «Vorläufig aufgenommene Personen bleiben meist dauerhaft in der Schweiz. Eine misslungene Integration hat hohe Kosten für unsere Gesellschaft zur Folge», so Regierungspräsident Graf. Das Integrationsprogramm unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei der Integration in den Arbeitsmarkt, in ihrer Ausbildung und Berufsbildung. Erwachsenen wird durch die Begleitung eines Job-Coaches, durch gezielte Weiterbildung und Praxiseinsätze, der Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Dazu Graf: «Neben diesen spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten ist die intensive Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem lokalen Gewerbe wichtig, damit die benötigten Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitgestellt werden können.»
 
Beratungsressourcen für Sportvereine
Der Sport bietet viele Möglichkeiten für die Integration. Um Sportvereine nachhaltig in ihren Bemühungen zu unterstützen, werden im KIP II Beratungsressourcen geschaffen. Guido Graf: «Viele Sportvereine leisten bereits heute einen wichtigen unentgeltlichen Beitrag zur Integration von Zugewanderten. Dieses Engagement soll unterstützt werden.»
 
Integration als Querschnitt- und Verbundaufgabe
Integration von Zugewanderten ist eine Querschnitt- und Verbundaufgabe. Kanton und Gemeinden, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen sowie die zugewanderte und einheimische Bevölkerung gestalten den Integrationsprozess. Einen zentralen Beitrag leisten die sogenannten Regelstrukturen wie Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsförderung und soziale Sicherheit, wo der gesetzliche Auftrag sowie das Fachwissen vorhanden sind. Die Massnahmen des kantonalen Integrationsprogramms wirken ergänzend zu den Aufgaben der Regelstrukturen. Zum einen tragen die Massnahmen dazu bei, Migrantinnen und Migranten in ihrem Integrationsprozess gezielt zu unterstützen, indem das Angebot der Regelstrukturen optimal ergänzt wird. Zum andern werden die Regelstrukturen beim Integrationsauftrag unterstützt.
 
Anhang
Kantonales Integrationsprogramm 2018-2021 (KIP II)
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Irène Barmettler Brunschwiler
    Dienststelle Soziales und Gesellschaft
    Kindheit-Jugend-Familie und Integration
    Telefon 041 228 57 56
    irene.barmettler@lu.ch
    (erreichbar 28.2. um 11-12 Uhr)