Mitteilung

1. März 2018

Prämienverbilligung: Luzerner Regierungsrat hält das Bundesgesetz über die Krankenversicherung ein

Im vergangenen Jahr konnten Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung nur verbilligt werden, wenn die Einkommensobergrenze 54’000 Franken nicht überstieg. Diese Verordnungsbestimmung ist von mehreren Betroffenen beim Kantonsgericht angefochten worden. Der Regierungsrat nimmt das jetzt vorliegende Urteil des Kantonsgerichts zur Kenntnis und stellt fest, dass er mit dieser Einkommensgrenze das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht verletzt hat.
 
Der Luzerner Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene nicht gegen das KVG verstösst. Gleichzeitig ist der Regierung bewusst, dass die Handhabung der Prämienverbilligungen im Jahr 2017 für viele Familien eine Herausforderung war. «Die damit verbundenen Unsicherheiten darf es nicht mehr geben», sagt Regierungspräsident Guido Graf, Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor.
 
Im Urteil des Kantonsgerichts ist festgehalten, dass der Zweck der Prämienverbilligung mit einer Grenze von 54’000 Franken nicht unterlaufen wurde. Der Regierungsrat wird das Urteil eingehend analysieren.

Kontakt

Regierungspräsident Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar, Donnerstag, 1. März 2018, 9.30 bis 10.30 Uhr)