Mitteilung

27. März 2018

Starker Anstieg der Meldungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit

Die Unternehmen im Kanton Luzern halten die Arbeitsbedingungen und Löhne grundsätzlich gut ein. Dies zeigt der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2017» der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira). Der Bericht dokumentiert die Arbeiten der wira im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zur Schwarzarbeit und zeigt: Die Anzahl Meldungen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit ist im Jahr 2017 im Kanton Luzern stark gestiegen. Die Meldungen im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit bewegen sich im Vergleich zum Vorjahr auf konstant hohen Niveau.
 
Im Jahr 2017 hat der Kanton Luzern eine deutliche Zunahme der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU und EFTA-Staaten registriert, die maximal 90 Tage in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten können. Die Zahl der Meldungen ist um über zehn Prozent auf 20’527 Personen gestiegen, wie der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2017» der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) zeigt. Martin Bucherer, Leiter der wira, vermutet hinter dem hohen Anstieg den weiterhin guten Konjunkturverlauf, verbunden mit einer steigenden Erwerbtätigkeit, insbesondere im Baugewerbe.
 
Arbeitsbedingungen werden grundsätzlich eingehalten
Mit 2’174 Personenkontrollen in 1’093 Betrieben hat der Kanton Luzern die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben deutlich übertroffen. Insgesamt wurden 210 Verstösse gegen die Meldepflicht festgestellt und sanktioniert. In 17 Fällen kam es zu einem Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen. 13 dieser Verfahren konnten bis Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen werden, die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden ausbezahlt. Martin Bucherer hält fest: «Die Unternehmen sind grundsätzlich bemüht, sich korrekt zu verhalten.» Dies zeige die hohe Zahl der erfolgreichen Verständigungsverfahren und die Bereitschaft der Unternehmen, auferlegte Bussen zu begleichen. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen zeige Wirkung.
 
Die meisten der gemeldeten Personen sind in einer Branche ohne allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag tätig. In diesen Branchen hat die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Giuseppe Reo, Präsident der TKA, sagt: «Die Arbeitsbedingungen und Löhne werden auf dem Luzerner Arbeitsmarkt nach wie vor grundsätzlich gut eingehalten. Wir haben kein Lohndumping festgestellt.»
 
Scheinselbstständigkeit hat geringe Auswirkungen auf Arbeitsmarkt
Der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2017» zeigt weiter, dass es auch im Kanton Luzern Fälle von Scheinselbstständigkeit gibt, dies jedoch in einem geringen Ausmass. Die wira hat 186 Personen kontrolliert. In 19 Fällen, dies entspricht jeder zehnten Kontrolle, ist eine Scheinselbstständigkeit festgestellt und sanktioniert worden. Die Bilanz von Martin Bucherer, Leiter der wira: «Die Auswirkungen der Scheinselbstständigkeit auf den Luzerner Arbeitsmarkt können insgesamt als gering bezeichnet werden.» Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, seine Anstellung bei einem Unternehmen jedoch verschweigt, um Auflagen in Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht etc. zu umgehen.
 
Schwarzarbeit: Meldungen nach wie vor auf hohem Niveau
Wie bereits in den Vorjahren sind auch 2017 die Hinweise auf vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit hoch. Im vergangenen Jahr sind der wira 590 Verstösse mit insgesamt 954 beteiligten Personen gemeldet worden. 644 Personen wurden durch das kantonale Kontrollorgan und dessen Partnerstellen kontrolliert. Bis zum Jahresende lagen 201 rechtskräftige Sanktionsentscheide vor. Die meisten Sanktionen wurden im Rahmen der Ausländergesetzgebung und Arbeitslosenversicherung ausgesprochen.
 
Kontrollen gestützt auf Hinweise können meist nur eine Momentaufnahme festhalten. Da das Kontrollorgan über keine Sanktionsmöglichkeiten verfügt, werden auch klare Feststellungen oft nicht geahndet. Der Aufwand, solche bewiesenen aber als geringfügig klassifizierten Verstösse weiter zu bearbeiten, ist für die Partner AHV, Suva und Quellensteueramt meistens unverhältnismässig.
 
Anhang
Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2017»
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld

  • Kontakt

    Martin Bucherer
    Leiter Dienststelle Wirtschaft & Arbeit wira
    Telefon 041 228 61 71
     
    Giuseppe Reo
    Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt TKA
    Telefon 079 204 96 80