Mitteilung

20. September 2018

Gesetzesänderung stellt Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen noch mehr ins Zentrum

Das heutige Verständnis von Behinderung stellt die Ressourcen und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund. Mit der geplanten Gesetzesrevision will der Kanton Luzern bedarfsgerechte Angebote weiterentwickeln und die Wahlfreiheit von betreuungsbedürftigen Personen ermöglichen. Die Mittel werden damit noch gezielter eingesetzt.
 
Der Kanton Luzern möchte mittels Gesetzesrevision Planung und Steuerung von stationären und ambulanten Angeboten noch besser koordinieren. Diese Koordination stellt betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene mehr ins Zentrum und unterstützt das selbstbestimmte und verantwortungsvolle Leben in der Gesellschaft. Betreuungsbedürftige Personen sollen dabei bei der Wahl des Angebots neu durch eine unabhängige Abklärungs- und Beratungsstelle unterstützt werden.
 
Die Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit der Revision der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen. Diese legt die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des stationären und ambulanten Angebots im Kanton Luzern fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Dezember 2018.
 
Heute erfolgt die Schulung von Kindern und Jugendlichen vermehrt integriert, womit der Bedarf an selbstbestimmter Lebensführung zukünftiger Generationen wachsen wird. Hierzu sind bestehende stationäre Wohn- und Arbeitsangebote für Erwachsene mit Behinderungen mit ambulanten Möglichkeiten zu ergänzen und Fehlanreize bei der Wahl der Wohnform zu eliminieren. Dem wird mit der geplanten Gesetzesrevision Rechnung getragen. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf bilanziert: «Die zukünftig nach individuellem Betreuungsbedarf abgestufte Abgeltung verbessert die Anreize, die Angebote der sozialen Einrichtungen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.»
 
Der Kanton Luzern stützt sich bei der Abgeltung von stationären Leistungen auf die von den Ostschweizer Kantonen zusammen mit dem Kanton Zürich entwickelten Konzepte und Instrumente ab.
 
Anhang
Video
Vernehmlassungsunterlagen
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Edith Lang
    Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
    Telefon 041 228 57 79
    (erreichbar am Donnerstag, 20. September 2018, 13.30 – 15 Uhr)