Mitteilung

20. Dezember 2018

Teilrevision Gesundheitsgesetz geht
in die Vernehmlassung

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern soll an rechtliche Entwicklungen und Erfahrungen in der Praxis angepasst werden – insbesondere in punkto Bewilligungswesen und Aufsicht. Zudem sollen unter anderem die Rechtsgrundlagen für neue Modelle in der Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes von Januar bis Ende März 2019 in die Vernehmlassung.
 
Ein Hauptregelungspunkt des Gesundheitsgesetzes sind die bewilligungspflichtigen Berufe und Betriebe im Gesundheitswesen. Mit einer Teilrevision des Gesetzes werden im Bewilligungswesen folgende Änderungen vorgeschlagen:
 
- Das Gesundheitsgesetz soll mit dem Bundesrecht inhaltlich und sprachlich harmonisiert werden. Denn mittlerweile ergeben sich die zentralen Rahmenbedingungen für die Berufsausübung für rund die Hälfte der bewilligungspflichtigen Berufe im Kanton Luzern aus dem Bundesrecht und nicht mehr aus dem Gesundheitsgesetz. Mit der Harmonisierung gelten für alle Berufe im Gesundheitswesen wieder einheitliche und transparente Vollzugsgrundlagen.
 
- Für die Naturheilpraktik wird eine Wiedereinführung der Bewilligungspflicht vorgeschlagen, da mittlerweile einheitlich geprüfte Ausbildungen (eidgenössische Diplome) bestehen. Der Vernehmlassungsentwurf sieht dazu als mögliche Varianten entweder eine Berufsausübungs- oder eine Titelführungsbewilligung vor.
 
- Arzt-, Zahnarzt-, Chiropraktik- und Tierarztpraxen werden heute vermehrt als Mehrpersonenpraxen betrieben. Die dort angestellten Medizinalpersonen unterliegen zwar einer Bewilligungspflicht. Um auch die Betreiber solcher Praxen bezüglich der Einhaltung der notwendigen gesundheitspolizeilichen Vorgaben wirksam beaufsichtigen zu können, wird die Einführung einer neuen Bewilligungspflicht für die Betriebe selbst vorgeschlagen.
 
Rechtsgrundlage für neue Versorgungsmodelle
Der Kanton soll Massnahmen zur Erhöhung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung treffen und Projekte und Institutionen mit diesem Zweck unterstützen können. Gemeint sind damit beispielsweise die Förderung der integrierten Versorgung, die Schaffung von kostendämmenden Anreizsystemen oder die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. In Umsetzung des Postulats von Gerda Jung soll im Gesundheitsgesetz zudem eine Rechtsgrundlage für einen gemeinsam von Kanton und Gemeinden finanzierten mobilen Palliativpflegedienst geschaffen werden. Damit kann Personen in der letzten Lebensphase das Sterben im heimischen Umfeld ermöglicht werden und Spitaleintritte werden vermieden.
 
Weitere Anpassungen und Ergänzungen
Die Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit, das Gesundheitsgesetz aufgrund von anderweitigen rechtlichen Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Vollzug in weiteren Bereichen anzupassen. Dies betrifft zum Beispiel das neue Krebsregistrierungsgesetz und das revidierte Lebensmittelrecht des Bundes, die Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend Ersatzabgaben im Notfalldienst wie auch die Aufhebung der Ämtereinteilung des Kantons.
 
Teilrevision Gesundheitsgesetz geht in die Vernehmlassung
Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den Gesetzesentwurf von Januar bis Ende März 2019 in die Vernehmlassung bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden, den kantonalen Spitalunternehmen und den Berufsverbänden.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Kontakt

Hanspeter Vogler
Leiter Fachbereich Gesundheit
Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
Telefon 041 228 60 94