Mitteilung

26. März 2019

Elektronisches Patientendossier: Kanton Luzern und Leistungserbringer treiben Einführung voran

Um die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) wie gesetzlich vorgeschrieben voranzutreiben, beteiligt sich der Kanton Luzern an der Cantosana AG, der Trägerorganisation der Stammgemeinschaft axsana AG. An diese Stammgemeinschaft leistet der Kanton Luzern gemeinsam mit den grössten stationären Leistungserbringern eine Anschubfinanzierung. Der Verein eHealth Zentralschweiz empfiehlt allen stationären und ambulanten Leistungserbringern im Kanton Luzern, sich der axsana AG anzuschliessen.
 
Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll das elektronische Patientendossier (EPD) ab dem Jahr 2020 für alle Einwohnerinnen und Einwohner in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein. In diesem Rahmen sind alle stationären Leistungserbringer verpflichtet, sich bis im April 2020 einer Gemeinschaft bzw. Stammgemeinschaft anzuschliessen.
 
Kooperationen sind vorteilhaft
Ein solcher Anschluss schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, damit die Patientinnen und Patienten ein elektronisches Patientendossier eröffnen können. Da insbesondere die Anforderungen an den Datenschutz sehr hoch und in der technischen Umsetzung entsprechend anspruchsvoll und kostenintensiv sind, braucht es Kooperationen. Diese sind für die öffentliche Hand, die Leistungserbringer und für die Bevölkerung vorteilhaft.
 
Verein eHealth Zentralschweiz empfiehlt Anschluss an axsana AG
Auf Initiative des Kantons Luzern wurde Ende 2017 der Verein eHealth Zentralschweiz (eHz) gegründet. In diesem Verein vertreten sind verschiedene Leistungserbringer aus dem stationären und ambulanten Bereich sowie die Kantone Luzern und Nidwalden. Gemäss einer Marktanalyse hat der Verein entschieden, eine Anschlussempfehlung für die Stammgemeinschaft axsana AG auszusprechen, bei welcher die Luzerner Bürgerinnen und Bürger ein EPD eröffnen, verwalten und auch wieder aufheben können.
 
Kanton Luzern beteiligt sich an Trägerorganisation Cantosana AG
Hinter der axsana AG steht mit einer Beteiligung von 50 Prozent die öffentliche Hand (Cantosana AG). Die anderen 50 Prozent halten die Leistungserbringerverbände mit dem Trägerverein XAD. Der Kanton Luzern beteiligt sich wie die Kantone Zürich, Bern, Zug und Uri als Aktionär an der Cantosana AG.
 
Gemeinsame Anschubfinanzierung durch Kanton und Leistungserbringer
Eine Anschubfinanzierung für den Aufbau der Stammgemeinschaft axsana AG leistet der Kanton Luzern gemeinsam mit den grössten stationären Leistungserbringern im Kanton. Es sind dies das Luzerner Kantonsspital, die Luzerner Psychiatrie, das Schweizerische Paraplegiker Zentrum, die Hirslanden-Klinik St. Anna wie auch die Rehaklinik Sonnmatt. Als Gegenleistung für diese Anschubfinanzierung erhalten alle Luzerner Leistungserbringer 20 Prozent Rabatt auf die Jahresgebühren der Stammgemeinschaft axsana AG.
 
EPD erleichtert Integrierte Versorgung
Aufgrund dieser guten Konditionen für die Leistungserbringer hofft der Kanton Luzern, dass sich nicht nur die stationären, sondern auch möglichst viele ambulante Leistungserbringer an axsana AG anschliessen werden. Für diese ist eine Teilnahme am EPD zurzeit fakultativ. Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: «Das EPD erleichtert die Integrierte Versorgung immens, indem es die verschiedenen stationären und ambulanten Leistungserbringer noch besser vernetzt.» Diese Vernetzung stärke die Qualität der medizinischen Behandlung, verbessere die Behandlungsprozesse, erhöhe die Patientensicherheit und steigere die Effizienz des Gesundheitssystems, was sich auch positiv auf die Gesundheitskosten auswirken dürfte.
 
eMediplan muss umgesetzt werden
Graf ist es ein Anliegen, dass die Patientinnen und Patienten bestmöglich von der Einführung des EPD profitieren: «Das EPD muss für die Patientinnen und Patienten einen konkreten Mehrwert bringen. Deshalb setze ich mich persönlich dafür ein, dass in einem ersten Schritt der eMediplan umgesetzt wird.» Der eMediplan ist eine Übersicht über die gesamte, aktuelle Medikation einer Patientin oder eines Patienten.
 

Was ist das EPD?

Das EPD ist eine digitale Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit (wie z.B. Untersuchungsberichte, Röntgenbilder, Laborergebnisse, Impfausweise, Medikamentenbeschreibungen). Das EPD ist für die Patientinnen und Patienten jederzeit abrufbar, und sie selbst bestimmen, welche Gesundheitsfachleute wann Zugriff darauf haben.
 
Informationen unter: w w w. patientendossier. ch

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

  • Kontakt

    Hans-Peter Bättig
    eHealth-Verantwortlicher
    Gesundheits- und Sozialdepartement
    Departementssekretariat
    Telefon 041 228 69 95
    hanspeter.baettig@lu.ch
    (erreichbar am Dienstag, 26. März 2019, 10.30 bis 11.30 Uhr)