Mitteilung

17. April 2019

Luzerner Dialog Sozialpolitik zum Thema ausserfamiliäre Platzierung von Kindern und Jugendlichen

Am 3. Luzerner Dialog Sozialpolitik diskutierten rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik das Thema der ausserfamiliären Platzierung von Kindern und Jugendlichen. Im Zentrum stand die Frage, wie die involvierten Stellen zusammenarbeiten können, um den Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bedarf nach Schutz und Förderung gerecht zu werden. Zudem wurde die neue Wegleitung des Verbandes der Luzerner Gemeinden für die Bewilligung und Aufsicht von Familienpflegeverhältnissen sowie die Erhebung «Pflegekinder im Kanton Luzern» vorgestellt.
 
Das Gesundheits- und Sozialdepartement lud am 17. April 2019 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik zum 3. Luzerner Dialog Sozialpolitik ein. Im Fokus stand das Thema ausserfamiliäre Platzierung von Kindern und Jugendlichen.
 
Schutz und Förderung für Kinder durch Heime und Pflegefamilien
Eine ausserfamiliäre Unterbringung stellt eine tiefgreifende Veränderung für die Kinder und deren Familien sowie das Umfeld dar. Sie soll den Schutz und die Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen und basiert stets auf einer sorgfältigen Abklärung. Platzierungen von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie können dabei eine Alternative zu Platzierungen in einem Heim sein. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf betont, dass vor allem jüngere Kinder, deren Aussicht auf eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie gering ist, so von einem familiären Umfeld mit konstanten Bezugspersonen profitieren können. Kinder werden meist in Zusammenarbeit mit einem Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege (DAF) platziert. In diese Platzierungsprozesse sind zahlreiche kommunale und kantonale Stellen involviert.
 
Neue Wegleitung für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien
Im Kanton Luzern sind die Standortgemeinden der Pflegefamilien für die Bewilligung und Aufsicht der Pflegeverhältnisse zuständig. Der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) hat eine Wegleitung zur Harmonisierung der Abläufe erstellt. Diese bietet für die Gemeinden eine Hilfestellung, damit sie ihre Aufgaben in der Familienpflege erfüllen können. In seinem Grusswort sagte Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: «Die neue Wegleitung stellt ein griffiges Instrument dar, um bei Fremdplatzierungen die Qualität zu erhöhen und einheitliche Standards in einem anspruchsvollen Themengebiet zu schaffen.»
 
Resultate zur ersten Erhebung «Pflegekinder im Kanton Luzern»
Gesamtschweizerisch ist die Datenlage und -qualität rund um Platzierungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien gering. Die unvollständige Datenlage erschwert eine bedarfsgerechte Planung der Angebote an sozialen Einrichtungen (Heime, Pflegefamilien, sozialpädagogische Familienbegleitung). Der Kanton Luzern unterstützt darum die Bestrebungen des Bundes, zukünftig eine schweizweite Dokumentation fremdplatzierter Kinder und Jugendlicher zur Verfügung zu stellen.
 
Entsprechend hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft eine Online-Umfrage bei den Luzerner Gemeinden durchgeführt. Im Verlaufe des Jahres 2018 betreuten die gut 200 Pflegefamilien im Kanton Luzern insgesamt 260 Kinder und Jugendliche, die entweder dauerhaft oder vorübergehend ausserfamiliär platziert waren. Bei den Dauerplatzierungen beträgt der Anteil der verwandtschaftlichen Platzierungen gut ein Drittel.
 
Aktuelle Entwicklungen und ihre Erkenntnisse
Der 3. Luzerner Dialog Sozialpolitik zeigte die aktuellen Entwicklungen im Bereich Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen in den Kantonen Luzern, Bern und Zürich auf. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Erkenntnisse, die sich aus den Referaten ergaben, im Rahmen eines Podiums diskutiert.
 
Anhang
Präsentation
Wegleitung Verband der Luzerner Gemeinden
Erhebung «Pflegekinder im Kanton Luzern»
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Edith Lang
    Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
    Telefon 041 228 57 79
    (erreichbar am 17. April 2019, 17.30 – 18.30 Uhr)