Newsletter COVID-19 (SARS-CoV-2) – 12/2020

Erleichterung Quarantäne für Health Care Workers

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
 
Unsere Gesundheitseinrichtungen kriegen zunehmend Schwierigkeiten, Ihre Betriebe aufrecht zu erhalten, da sich Gesundheitsfachpersonen (Health Care Workers, HCW) aufgrund eines engen Kontaktes in Quarantäne begeben müssen und damit dem Betrieb entzogen werden. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, hat der Kantonale Führungsstab (KFS) deshalb auf Antrag der Task Force Corona Folgendes beschlossen:
 
Die Betriebe und Organisationen des Gesundheitswesens im Kanton Luzern - namentlich die Spitäler (inkl. Geburtshaus), Alters- und Pflegeheime, SEG-Institutionen, Arztpraxen und Apotheken, Spitex-Organisationen – werden ermächtigt, HCW, die aufgrund eines engen Kontaktes mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person unter Quarantäne gestellt wurden, unter den folgenden Bedingungen weiter im Betrieb / Organisation arbeiten zu lassen, sofern die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht anderweitig gewährleistet werden kann:
 
- HCW ist asymptomatisch
- HCW ist nicht positiv auf COVID-19
- Kein Einsatz bei RisikopatientInnen, sofern die personelle Situation dies zulässt
- Keine An- und Abreise des HWS zum Betrieb per ÖV.
- Strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen sowie einer Maskenpflicht
 
Die Erleichterung von der Quarantäne erstreckt sich ausschliesslich auf den Weg zur und von der Arbeit und die Tätigkeit im Betrieb / der Organisation selbst. Ausserhalb der Arbeit (Freizeit, zu Hause) gelten weiterhin die verfügten Quarantäne-Regelungen.
 
Für die Einhaltung der obengenannten Rahmenbedingungen sowie die individuelle Risikobeurteilung, für welche Arbeiten der HCW im Betrieb herangezogen wird, obliegt der Verantwortung des Arbeitgebers / Betriebes. Es besteht keine Meldepflicht gegenüber der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE).
 
Da die Anordnung und Überwachung der Quarantäne dem Wohnkanton des unter Quarantäne gestellten HCW obliegt, gilt diese Regelung ausschliesslich für HCW, die im Kanton Luzern Wohnsitz haben.
 
Wir hoffen, dass durch diese Massnahme die personellen Engpässe in den Gesundheitseinrichtungen aufgefangen werden können.
 
Wir danken Ihnen für eine umsichtige Umsetzung.
 
Dr. med. Roger Harstall
Kantonsarzt
 

Kontakt

KANTON LUZERN
Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern