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Anpassung Meldepflicht klinischer Befund zu COVID-19 |
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Am Montag, 2. November 2020 werden die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien für COVID-19 angepasst. Zur Entlastung der Leistungserbringer wird aufgrund der hohen Fallzahlen bereits am Mittwoch, 28. Oktober 2020 die Meldepflicht des klinischen Befundes von ambulant diagnostizierten Personen bis auf weiteres abgeschafft. D. h. dass Sie als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Meldungen zum klinischen Befund zu COVID-19 für Ihre ambulanten Praxispatient*innen per sofort nicht mehr melden müssen. Weiterhin meldepflichtig bleibt der klinische Befund für folgende Personen: - hospitalisierte Personen (Meldung erfolgt durch Spital) - Bewohner*innen in Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen - Verstorbenen Melden Sie klinische Befunde dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wenn möglich online über https://forms. infreport. ch und der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) über die Mailadresse humanmedizin.lu@hin.ch. Bitte beachten Sie, dass das Dokument «Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien» auf der Webseite des BAG und der DIGE derzeit nicht auf dem aktuellsten Stand ist. Eine Anpassung erfolgt am Montag, 2. November 2020. Die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien werden laufend an die epidemische Entwicklung angepasst. Konsultieren Sie bitte die Seite w w w. bag. admin. ch/infreporting regelmässig um über Änderungen informiert zu bleiben. Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit. Dr. med. Roger Harstall Kantonsarzt
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