Mitteilung

29. Dezember 2020

Skigebiete können frühestens am 8. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen

Die Skigebiete in der Zentralschweiz mussten wegen der Covid-19-Pandemie den Wintersportbetrieb vom 22. Dezember bis 29. Dezember 2020 einstellen. Aufgrund der noch immer sehr angespannten epidemiologischen Lage und der anhaltenden hohen Auslastung in den Luzerner Spitälern hat das Gesundheits- und Sozialdepartement beschlossen, mit der Erteilung der Bewilligung für den Betrieb von Skigebieten im Kanton Luzern vorerst bis am 8. Januar 2021 zuzuwarten. Das Impfen ist im Kanton Luzern auf Kurs. Bis heute Abend werden rund 1'200 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Alters- und Pflegeheimen mit der 1. Impfdosis geimpft sein.
 
Aktuell befindet sich der Kanton Luzern in der Phase orange. Die Reproduktionszahl ist zwar knapp unter 1 (0.92) gesunken, liegt aber noch immer deutlich über dem Schweizer Durchschnitt (0.86). Täglich stecken sich noch immer rund 150-250 Personen mit dem neuen Coronavirus an. So liegt die Inzidenz im Kanton Luzern aktuell bei 321.7, ebenfalls deutlich über dem Schweizer Durchschnitt von 274.5. Zudem liegt die Positivitätsrate im Kanton Luzern mit 21,5 Prozent auch massiv über dem Schweizer Durchschnitt von 13,7 Prozent. Die Luzerner Spitäler sind trotz der Verteilung der Intensivpflege-Patientinnen und Patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz noch immer sehr stark ausgelastet, und es sind nach wie vor kaum mehr Kapazitäten vorhanden. Das Personal ist stark belastet und zunehmend erschöpft. Darum hat das Gesundheits- und Sozialdepartement beschlossen, für den Skigebietsbetrieb im Kanton Luzern vorerst bis am 8. Januar 2021 keine Bewilligung zu erteilen. Somit bleiben Ski- und Sessellifte, einschliesslich der zugehörigen Skipisten, vom Bergbahnbetreiber angelegte Schlittelwege, Installationen wie beispielsweise Snowparks und andere Schneesportanlagen für die Bevölkerung geschlossen. Bahnen, die eine Erschliessungsfunktion im Sinne des öffentlichen Verkehrs erfüllen, bleiben offen. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen.
 
Ob die Skigebiete am 8. Januar 2021 ihren Betrieb wiederaufnehmen können, wird bis nächsten Mittwoch, 6. Januar 2021 entschieden, und zwar gestützt auf die epidemiologische Lage und die Situation in den Luzerner Spitälern.
 
Massnahmen zeigen Wirkung, aber Lage ist noch immer angespannt
Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor: «Die Massnahmen, die von Bund und Kanton im Dezember verhängt wurden, zeigen mittlerweile zwar eine gewisse Wirkung, aber die epidemiologische Lage und die Situation in den Spitälern ist noch immer zu angespannt, um jetzt den Betrieb der Skigebiete zu bewilligen. Wir können es aktuell nicht verantworten, dass Wintersportunfälle die Spitäler und das Personal noch stärker belasten oder aufgrund der bereits sehr hohen Auslastung in den Spitälern nicht behandelt werden können.»
 
Impfen ist auf Kurs
Nachdem am Mittwoch, 23. Dezember 2020 die erste Luzernerin in einem Alters- und Pflegeheim geimpft worden ist, verläuft das Impfen planmässig. Die Prozesse von der Bestellung über die Aufbereitung bis hin zum Impfen funktionieren gut und werden – wenn nötig – rasch optimiert. Bis heute Abend werden rund 1'200 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Alters- und Pflegeheimen mit der 1. Impfdosis geimpft sein. Das Gesundheits- und Sozialdepartement sieht vor, dass bis Mitte Januar 2021 alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitenden von allen Alters- und Pflegeheimen, die sich impfen lassen wollen, mit der 1. Impfdosis geimpft sind und Ende Februar schliesslich mit der 2. Impfdosis, sofern genügend Impfdosen verfügbar sind. Guido Graf: «Das Impfen im Kanton Luzern ist auf Kurs.» Zudem sei das das Interesse an der Covid-19-Impfung innerhalb der Luzerner Bevölkerung erfreulicherweise sehr gross. «Hier beim Kanton Luzern sowie auch in Hausarztpraxen und Apotheken gibt es zahlreiche Anfragen von Luzerner Einwohnerinnen und Einwohner, die sich impfen lassen wollen», so Graf.
 
Breite Bevölkerung kann erst geimpft werden, wenn genügend Impfdosen verfügbar sind
Aktuell werden aufgrund der wenigen verfügbaren Impfdosen gemäss der Impfstrategie des Bundes ausschliesslich die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitenden von Alters- und Pflegeheimen geimpft. Die Covid-19-Impfung steht der breiten Bevölkerung erst dann zur Verfügung, wenn genügend Impfdosen vorhanden sind. Der Kanton Luzern wird die Bevölkerung laufend proaktiv über das Vorgehen informieren.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

Kontakt

Regierungsrat Guido Graf
Gesundheits- und Sozialdirektor
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am Dienstag, 29. Dezember 2020, von 13.00 bis 13.45 Uhr)