Mitteilung

19. März 2020

Coronavirus: Kantonale Abstimmung verschoben – runder Tisch mit den Banken – Informationsangebot für Wirtschaft – Regierungsrat interveniert beim Bund – weitere Infos

Der Regierungsrat verschiebt die Abstimmung über die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!». Die Gemeinderatswahlen vom 29. März 2020 finden nach heutigem Wissensstand statt. In den nächsten Tagen wird eine Notverordnung zur Regelung der politischen Rechte während der COVID-19-Situation auf Stufe Gemeinden verabschiedet. Weiter hat der Regierungsrat das Gespräch mit den in Luzern tätigen Geschäftsbanken aufgenommen, zusammen mit der Wirtschaftsförderung Anlaufstellen für die Wirtschaft geschaffen, beim Bund zugunsten einer schweizweit koordinierten Unterstützung der Wirtschaft interveniert und zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie in Angriff genommen.
 
Am 18. März 2020 hat der Bundesrat beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Er begründet dies damit, dass für einen ordnungsgemässen Ablauf eine freie Meinungsbildung stattzufinden hat. Dazu gehört ein Abstimmungskampf, in dem die Parteien, Verbände und die Medien eine entscheidende Rolle spielen. Aufgrund der COVID-19-Situation können Informations- und Publikumsveranstaltungen nicht stattfinden; Parteien und andere politische Akteure müssen auf Versammlungen zur Parolenfassung verzichten. Der ordnungsgemässe Prozess der Meinungsbildung ist nicht garantiert.
 
Gleich verhält es sich bei der kantonalen Abstimmung über die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» vom 17. Mai 2020. Der Regierungsrat hat daher entschieden, den Urnengang zu verschieben. Der neue Zeitpunkt ist noch festzulegen. Stand heute findet die nächste eidgenössische Abstimmung am 27. September 2020 statt, der Bundesrat wird bis Ende Mai 2020 über die Durchführung befinden. Anschliessend wird der Regierungsrat den neuen Abstimmungstermin für die kantonale Vorlage festlegen.
 
Gemeinderatswahlen vom 29. März: Rasch schriftlich wählen
Für den 29. März 2020 sind im Kanton Luzern Neuwahlen der Gemeindebehörden und der kommunalen Parlamente angeordnet. Nach aktuellem Wissensstand werden sie wie geplant stattfinden können. Im Gegensatz zur Abstimmung vom 17. Mai 2020 ist der Prozess der Meinungsbildung weit fortgeschritten, Stimmabgaben sind seit mehreren Wochen möglich. Wahlveranstaltungen fanden statt, die Medien berichteten und berichten umfassend über die Kandidierenden.
 
«Würde der Bundesrat mit Blick auf COVID-19 einschneidendere Massnahmen verfügen, müssten wir die Lage jedoch neu beurteilen», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektor, Paul Winiker. Zentral für diese Abschätzung ist, ob die Stimmberechtigen ihr Wahlrecht tatsächlich ausüben können. Die Regierung ruft die Bevölkerung deswegen auf, so rasch wie möglich schriftlich zu wählen. «So können wir einer Einschränkung durch allfällige strengere Massnahmen zuvorkommen», sagt Regierungspräsident Winiker. Entscheidend ist ferner, dass die Gemeinden die Ergebnisse der Wahlen ordnungsgemäss ermitteln können. Kanton und Gemeinden sind gemeinsam dafür besorgt, dass für die Erwahrung der Ergebnisse organisatorische Massnamen getroffen werden, damit die geltenden Massnahmen des Bundesrates umgesetzt werden können.
Als Termin für allfällige zweite Wahlgänge in den Gemeinden ist der 17. Mai 2020 festgelegt. Weil ein ordnungsgemässer Wahlkampf ebenfalls kaum möglich ist, wird der Urnengang verschoben. Das Ersatzdatum legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der allgemeinen Lage und nach Einbezug des Verbandes Luzerner Gemeinden sowie des Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverbandes fest. Nach Möglichkeit soll ein Wahltermin auf Ende Juni 2020 festgelegt werden.
 
Notverordnung soll politische Rechte regeln
Nach Rücksprache mit dem Verband Luzerner Gemeinden, dem Gemeindeschreiberverband und dem Bund erarbeitet das Justiz- und Sicherheitsdepartement derzeit den Entwurf einer Notverordnung. Sie ermöglicht vorübergehende Lösungen, welche die politischen Rechte in Gemeinden während der COVID-19-Situation gewährleisten. Beispielsweise soll es mit der Notverordnung möglich sein, über Geschäfte an der Urne statt an Gemeindeversammlung abzustimmen. Der Regierungsrat wird die Notverordnung voraussichtlich im Verlauf der nächsten Tage verabschieden.
 
Zusammenarbeit mit Banken zur Liquiditätsüberbrückung
Am Donnerstagvormittag hat sich der Regierungsrat mit mehreren Geschäftsbanken getroffen, um Möglichkeiten für kurzfriste Kredite zugunsten von KMU zu sondieren. Die Banken haben an diesem Treffen ihre Bereitschaft signalisiert, Massnahmen zur Überbrückung der Liquidität zu treffen. Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Wir schätzen das Engagement der Banken, die KMU in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen.»
Nächste Woche – nach dem der Bund kommuniziert hat – kommt der Luzerner Regierungsrat erneut mit den Banken zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bereits am vergangenen Montag hatte sich die Luzerner Kantonalbank in Absprache mit dem Regierungsrat bereit erklärt, im Sinne einer unbürokratischen Soforthilfe 50 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Auch andere Geschäftsbanken mit Niederlassungen auf dem Kantonsgebiet stellen ihren Kunden Kredite zur Überbrückung der Liquiditätsengpässe zur Verfügung.
 
Wirtschaft: Forderung nach bundesweiter Koordination
Am 13. März hat der Bundesrat Massnahmen im Umfang von 10 Milliarden Franken zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft gesprochen. Der Luzerner Regierungsrat hat das Angebot analysiert und mit einem Schreiben gestern Mittwoch bei Bundesrat Guy Parmelin interveniert: «Der Bundesrat muss eine klare Führungsrolle mit schweizweit einheitlichen und abgestimmten Massnahmen für die Wirtschaft übernehmen», erklärt Wirtschaftsdirektor Fabian Peter. «Wir unterstützen das vom Bundesrat kommunizierte Vorgehen. Nach Rücksprache mit der Luzerner Wirtschaft fordern wir aber dringend weitergehende Unterstützungsmassnahmen.» Morgen Freitag hat der Bundesrat eine weitere Kommunikation dazu in Aussicht gestellt.
 
Wirtschaftsförderung Luzern unterstützt Unternehmen
Die Wirtschaftsförderung hat ihr Informationsangebot ausgebaut. «Wir unterstützen die Luzerner Unternehmungen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich», sagt Ivan Buck, Direktor der Wirtschaftsförderung Luzern. Auf der Website https://w w w. luzern-business. ch/de/coronavirus/ stehen die wichtigsten Information bereit, aktuelle Informationen laufen zeitnah auch über die Social-Media-Plattformen der Wirtschaftsförderung.
 
Grosse Zahl von Gesuchen um Kurzarbeitsentschädigung
Die Anzahl Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung, die bei WAS wira Luzern als Teil des Sozialversicherungszentrums WAS eingehen, hat sich seit letztem Freitag deutlich erhöht. Stand heute Donnerstag, 11 Uhr, waren es 541 verzeichnete Gesuchseingänge im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dazu kommen noch einige Hundert eingegangene Gesuche, die noch nicht erfasst werden konnten. Gesamthaft dürften gegen 1000 Gesuche eingegangen sein. WAS wira Luzern bittet um Geduld, was die Bearbeitung der Gesuche angeht. Diese werden so schnell als möglich beantwortet. Aktuell ist von einer Bearbeitungsfrist von rund einer Woche auszugehen. WAS wira Luzern hat seine personellen Kapazitäten deutlich verstärkt (14 100%-Stellen statt üblicherweise eine 20%-Stelle). Die Gesuchsteller können davon ausgehen, dass Voranmeldungen zur Kurzarbeit infolge des Coronavirus bewilligt werden, sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Weiterführende Informationen - auch zu den Voraussetzungen betreffend Kurzarbeitsentschädigung - finden Sie auf https://w w w. was-luzern. ch/
 
Anhang
So schützen wir uns
 
Empfehlung des Bundesrates: Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!
 

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