Mitteilung

9. März 2020

Coronavirus: Neue Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) passt seine Strategie im Kampf gegen das neue Coronavirus an. Es erlässt neue Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten. Diese Empfehlungen gelten ab heute. Im Zentrum steht der Schutz von Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und von Gesundheitsfachpersonen. Das Gesundheitssystem soll sich auf die Versorgung von schweren Fällen und besonders gefährdeten Personen konzentrieren können.
 
Mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verzögern, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und Kontakten publiziert. Diese Empfehlungen dienen auch dazu, dass die Akteure im Gesundheitssystem die schweren Fälle versorgen sowie Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen) schützen können.
 
Als besonders gefährdete Personen gelten Personen über 65 Jahren sowie Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen sowie Krebs. Bei diesen Personengruppen besteht das höchste Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes, falls sie sich mit dem neuen Coronavirus infizieren.
 
Die bisher verfolgte Strategie, die Ausbreitung des Coronavirus durch Ermittlung und Isolierung aller Fälle sowie Quarantäne der Kontaktpersonen einzudämmen, ist gemäss BAG nicht mehr ausreichend wirksam. Oft sind die Symptome leicht und werden von den Erkrankten nicht als COVID-19 erkannt. Zudem absorbiert die bisherige Strategie erhebliche Ressourcen, die für schwere Fälle und besonders gefährdete Personen benötigt werden.
 
Empfehlungen für Personen mit grippeähnlichen Symptomen
Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten):
  • bleiben bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)
  • rufen nur dann eine Ärztin/einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert, also bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen), Atemnot oder Atemwegssymptomen, die sich verschlimmern
  • Enge Kontaktpersonen (= im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) achten auf ihren Gesundheitszustand und begeben sich in Selbst-Isolation, sobald bei ihnen Symptome auftreten.
     
    Test zum Nachweis des Coronavirus
    Getestet werden nur Personen mit akuten Atemwegssymptomen (z.B. Husten, Atembeschwerden) und/oder Fieber und bei denen zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
  • schwere Symptome, d.h. Vorliegen von medizinischen Kriterien für eine Hospitalisierung (z.B. beidseitige Lungenentzündung)
  • Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)
  • Gesundheitsfachpersonen mit direktem Patientenkontakt, die in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten
  • Personal von Alters- und Pflegeheimen mit direktem Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern oder Patientinnen und Patienten
     
    Gesunde bzw. asymptomatische Personen werden grundsätzlich nicht getestet. Bestätigte Fälle unterstehen weiterhin dem Meldeobligatorium.
     
    Isolation der bestätigten Fälle
    Die Isolation der nachweislich am Coronavirus erkrankten Personen gestaltet sich wie folgt:
  • Selbst-Isolation zu Hause, falls der Allgemeinzustand dies zulässt. Diese wird 48 Stunden nach Abklingen der Symptome aufgehoben, sofern seit Symptombeginn mindestens zehn Tage verstrichen sind. Ein Labortest vor Aufhebung der Isolation ist nicht notwendig.
  • Bei schweren Fällen, die sich in Spitalbehandlung befinden, erfolgt eine Rückkehr nach Hause, sobald der klinische Zustand dies zulässt bzw. die Aufhebung der Isolation im Spital erfolgt gemäss dem oben aufgeführten Kriterium.
     
    Den Personen in Selbst-Isolation steht ein Merkblatt des BAG mit Empfehlungen zur Vermeidung von Übertragungen zur Verfügung (w w w. bag. admin. ch/neues-coronavirus)
     
    Kontaktmanagement bei bestätigten Fällen
    Die direkten Kontakte von bestätigten Fällen werden aufgefordert, zu Hause zu bleiben (Selbst-Quarantäne). Spitalärztinnen und Spitalärzte und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte weisen die engen Kontaktpersonen der bestätigten Fälle (im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) an,
  • während fünf Tagen nach Letztkontakt mit der ansteckenden Person zu Hause zu bleiben (dies ist der Zeitraum, in dem bei den meisten Personen die ersten Symptome auftreten),
  • auf ihren Gesundheitszustand zu achten,
  • den Kontakt zu Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko zu vermeiden
  • und sich beim Auftreten von Symptomen in Selbst-Isolation zu begeben.
    Kontaktpersonen, welche die Testkriterien erfüllen, werden angewiesen, sich beim Auftreten von Symptomen an eine Gesundheitsfachperson zu wenden, um sich testen zu lassen. Sind die Kontaktpersonen nach Ablauf der Quarantänefrist weiterhin asymptomatisch, kann die Selbst-Quarantäne ohne Labortest aufgehoben werden.
     
    Empfehlungen des BAG für Gesundheitsfachpersonen
    Asymptomatische Gesundheitsfachpersonen mit Patientenkontakt, die beruflich oder privat ungeschützt Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten, arbeiten weiter. Es ist ständig eine chirurgische Maske zu tragen und auf eine einwandfreie Händehygiene zu achten. Sie sollen zudem ihren Gesundheitszustand überwachen: beim Auftreten von Symptomen lassen sie sich testen und bleiben der Arbeit fern (siehe Empfehlungen von Swissnoso, w w w. swissnoso. ch).
     
    Die Hygiene- und Verhaltensregeln vom BAG für die Bevölkerung sind hier auffindbar: w w w. bag. admin. ch/neues-coronavirus
     
    Die Kampagnenmaterialien des BAG können hier heruntergeladen und bestellt werden: w w w. bag-coronavirus. ch
     

  • Kontakt

    Noémie Schafroth
    Leiterin Kommunikation Gesundheits- und Sozialdepartement
    Tel. 041 228 68 93
    noemie.schafroth@lu.ch