Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
16. Juli 2021
 
 
Künftiges Leistungsangebot LUKS Wolhusen: Gutachten zur Geburtshilfe liegt vor
Um zu prüfen, ob im Luzerner Kantonsspital LUKS am Standort Wolhusen zukünftig ausschliesslich hebammengeleitete Geburten möglich wären, hat das GSD ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Dieses zeigt nun auf, dass der Standort in Wolhusen dafür ungeeignet ist. Der Luzerner Regierungsrat stellte bereits in seinem Beschluss vom 9. März 2021 klar, dass weiterhin die volle Geburtshilfe angeboten werden soll, falls die Sicherheit von Mutter und Kind bei ausschliesslich hebammengeleiteten Geburten nicht gewährleistet sein sollte.

Im Zusammenhang mit dem zukünftigen Leistungsangebot im Neubau des Luzerner Kantonsspitals am Standort Wolhusen hatte die Luzerner Regierung am 17. März 2021 kommuniziert, dass weiterhin Geburtshilfe angeboten werden soll. Falls eine genügende Sicherheit für Mutter und Kind gegeben wäre, sollten aber nur noch hebammengeleitete Geburten angeboten werden.

Standort Wolhusen ungeeignet für ausschliesslich hebammengeleitete Geburten
Das unabhängige Gutachten liegt nun vor. Es kommt zum Schluss, dass es aus medizinischer Sicht grundsätzlich zu begrüssen ist, dass auf einem Spitalareal das Angebot einer hebammengeleiteten Geburt für Niedrigrisikoschwangere geschaffen wird. Allerdings sei der Standort in Wolhusen ungeeignet, da nach Abschaffung der Geburtshilfe eine direkte Angliederung an ein Spital vor Ort nicht vorgesehen ist und die Distanzen zu den umliegenden Spitälern deutlich grösser sind. Somit wäre die Sicherheit von Mutter und Kind nicht vollumfänglich gegeben.

Sicherheit von Mutter und Kind hat oberste Priorität
Der Luzerner Regierungsrat stellte bereits in seinem Beschluss vom 9. März 2021 klar, dass weiterhin die volle Geburtshilfe mit dem entsprechenden 24-Stundenbetrieb angeboten werden soll, falls die Sicherheit von Mutter und Kind bei ausschliesslich hebammengeleiteten Geburten nicht gewährleistet sein sollte. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor: «Die Sicherheit von Mutter und Kind hat für die Luzerner Regierung oberste Priorität. Daher liess ich dieses Gutachten erstellen. Nun setzen wir die Erkenntnisse des Gutachtens auch entsprechend um.»

Anhang
Gutachten Universitätsspital Basel
 
 
Regierungsrat Guido Graf
Gesundheits- und Sozialdirektor
Telefon 041 228 68 73
(erreichbar am Freitag, 16. Juli 2021, von 09.30 bis 10.30 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden