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Mitteilung
25. März 2021
 
 
Luzerner Imkerverband und Veterinärdienst einigen sich auf die Höhe der Beiträge für die Tierseuchenkasse
Bei der Wiedereinführung der Beiträge für die Tierseuchenkasse stiess die Höhe des zu entrichtenden Betrages für Bienenvölker auf Kritik der Imkerinnen und Imker. Daraufhin haben der Veterinärdienst des Kantons Luzern und der Verband Luzerner Imkervereine über die jährlichen Beiträge verhandelt. Nun bezahlt jede Imkerei einen jährlichen Grundbeitrag von 20 Franken und für jeden Bienenstand ist ein Beitrag von vier Franken zu entrichten.

Die Tierseuchenbekämpfung nach der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung ist Sache der Kantone. Um die Finanzierung sicherzustellen, betreibt der Kanton Luzern eine Tierseuchenkasse. Sie wird aus Beiträgen der Tierhalter, des Kantons und der Gemeinden sowie aus Erträgen aus dem Vollzug der Tierseuchengesetzgebung gespiesen. Der Bestand der Tierseuchenkasse sollte zehn Millionen Franken nicht übersteigen, aber auch nicht unter acht Millionen Franken fallen. Weil der Kassenbestand vor rund zehn Jahren am oberen Limit anlangte, wurden 2012 die Beiträge von Gemeinden und Kanton um 50% reduziert und die Imkerinnen und Imker wurden von der Beitragspflicht befreit. In den letzten Jahren hatte der Bestand der Tierseuchenkasse stetig abgenommen und wäre ohne Gegenmassnahmen unter die Mindestlimite von acht Millionen Franken gefallen. Daraus folgte die Entscheidung, dass die Beiträge, die im Jahre 2012 weggefallen sind, wiedereingeführt werden. Dies betraf sowohl die Beiträge von Gemeinden und Kanton, als auch die Beiträge der Imkerinnen und Imker.

Verhandlungen ergaben gemeinsame Lösung
Der ursprüngliche Regierungsratsbeschluss, einen Beitrag von fünf Franken pro Bienenvolk zu erheben, stiess bei den Imkerinnen und Imkern auf Kritik. Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe des Verbandes der Luzerner Imkervereine (VLI) hat einen neuen Vorschlag ausgearbeitet und trat mit dem Veterinärdienst des Kantons Luzern in Verhandlungen. Diese Verhandlungen ergaben, dass neu für jede Imkerei ein jährlicher Grundbeitrag von 20 Franken verlangt wird und für jeden Bienenstand ein Beitrag von vier Franken zu entrichten ist. Simon Gisler von der Arbeitsgruppe des VLI ist zufrieden: «Angesichts des hohen gesellschaftlichen Nutzens, welche die Bienen durch ihre Bestäubungsleistung erbringen, freuen wir uns, hier eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.»

Gute Diskussion führte zu sinnvollem Ergebnis
Kantonsrat Thomas Grüter, St. Urban, hat bei der Ausarbeitung des neuen Vorschlags für den Tierseuchenkassenbeitrag der Imkerinnen und Imker mitgewirkt. Er stellt fest: «Gerade in der direkten Diskussion mit dem Veterinärdienst Luzern konnte ein guter gemeinsamer Nenner gefunden werden. Einerseits erlaubt dieser den Imkerinnen und Imkern die Entrichtung eines im Durchschnitt tieferen Beitrags. Andererseits bedeutet er trotzdem eine anteilmässige Beteiligung der Imkerinnen und Imkern an den Kosten der Tierseuchenbekämpfung.» Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der kantonalen Tierseuchenverordnung am 12. März 2021 verabschiedet.

Anhang
Bild: Simon Gisler hat die Arbeitsgruppe des VLI zur Verhandlung mit dem Veterinäramt geleitet.
 
 
Martin Brügger
Kantonstierarzt
Telefon 041 228 61 35
(erreichbar am Donnerstag, 25. März 2021, von 16.00 bis 17.00 Uhr)

Simon Gisler
Imker, Leitung Arbeitsgruppe VLI
Telefon 079 422 43 54

Thomas Grüter
Kantonsrat
Telefon 079 411 70 34
 
 
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