Eröffnung weiterer kantonaler Drive-in Testzentren im Kanton Luzern; Direktanmeldungen für Testzentren

 
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen
 
Aufgrund des hohen Bedarfs an COVID-19 Tests hat der Kanton Luzern beschlossen, die Testkapazitäten durch die Neueröffnung und den Ausbau von Drive-in Testzentren zu erweitern und somit der Bevölkerung des Kantons Luzern weitere Testmöglichkeiten anzubieten. Neu können Patientinnen und Patienten sich auch direkt selbst anmelden. Damit entfällt der Anmeldeprozess für die Hausärztinnen und Hausärzte. Bitte beachten Sie: damit Sie eine Befundkopie erhalten, muss der Patient / die Patientin bei der Anmeldung die Emailadresse des Hausarztes / der Hausärztin angeben.
 
Ab Freitag, den 30. Oktober 2020 wird ein zusätzliches Drive-in Testzentrum auf dem Campus des Schweizer Paraplegiker Zentrums (SPZ) in Nottwil eröffnet.
 
Ab Montag, den 02. November 2020 werden die Testkapazitäten des Armee Ausbildungszentrums in Luzern (AAL) durch das Einführen einer zweiten Teststrasse verdoppelt.
 
In der Woche 45 wird ein weiteres Testzentrum in Entlebuch eröffnet werden.
 
Alle Standorte werden aktuell Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr betrieben. Die Betriebszeiten können im Verlauf je nach Bedarf angepasst werden.
 
Getestet werden ausschliesslich Personen, welche die aktuell gültigen Beprobungskriterien des BAG erfüllen. Der Test wird nur bei symptomatischen Personen und bei asymptomatischen Personen, welche eine Meldung durch die SwissCovid App erhalten haben, durchgeführt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Personen, welche den Test für eine Reise oder den Arbeitgeber benötigen oder aus anderen Gründen einen Test wünschen, werden nicht getestet und müssen sich an eine andere Stelle wenden. Da es sich um einen Drive-in handelt, ist der Zugang zum Testgelände aus Sicherheitsgründen nur mit dem Auto oder dem Motorrad möglich. Alle Fussgänger werden abgewiesen.
Bitte beachten Sie, ein Test ist niemals ein Notfall. Bis das Resultat vorliegt, können mehrere Tage vergehen.
 
Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) prüft die Anmeldungen zum Drive-in einzeln. Sollten die Voraussetzungen für einen Test nicht erfüllt sein, kann die DIGE die Durchführung ablehnen. In diesem Fall ist es dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin freigestellt, selbst einen Test durchzuführen oder anderweitig zu organisieren.
 
Die Anmeldung ist ausschliesslich über ein Online-Anmeldeformular unter diesem Link möglich:
https://gesundheit. lu. ch/themen/Humanmedizin/Infektionskrankheiten/Coronavirus/Corona_Drive_in
 
Eine vorgängige Online-Anmeldung ist zwingend notwendig. Personen ohne Termin werden vor Ort abgewiesen. Zum Test muss die ID oder der Pass und die Versichertenkarte mitgenommen werden.
 
Das Aufgebot erfolgt ausschliesslich per SMS in das nächst gelegene Testzentrum. Zur Optimierung der Auslastung kann das Aufgebot aber auch in ein anderes, weiter entferntes, Zentrum erfolgen. Wird der Termin nicht wahrgenommen, verfällt dieser und es muss eine neue Anmeldung gemacht werden.
 
Die kantonalen Testzentren sind auf schlanke administrative Prozesse angewiesen. Gleichzeitig wird eine möglichst rasche Befundübermittlung angestrebt, damit sich positiv getestete Personen unmittelbar in Selbstisolation begeben können. Die Patientinnen und Patienten werden per Email orientiert, sobald das Resultat vorliegt und können ihr Testresultat anschliessend nach Verifizierung via SMS direkt abrufen.
Aus diesem Grund muss bei der Anmeldung obligatorisch die persönliche Emailadresse und Mobiltelefonnummer der Patientinnen und Patienten erfasst werden. Personen ohne Email oder Mobiltelefon können deshalb nicht über das kantonale Testzentrum getestet werden.
 
Die Übermittlung einer Kopie des Testresultats an die Ärztinnen und Ärzte erfolgt bei einer Anmeldung durch einen Arzt / eine Ärztin. Bei der Direktanmeldung können die Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie eine Befundübermittlung an den Hausarzt / die Hausärztin wünschen. Falls eine Befundübermittlung an den Hausarzt / die Hausärztin gewünscht wird, muss dazu zwingend die Emailadresse des Hausarztes / der Hausärztin angegeben werden. Die Abrechnung der Testleistungen wird vom Testzentrum direkt mit der zuständigen Krankenversicherung gemacht.
 
Die Prozesse werden je nach Situation laufend angepasst. Allfällige Ergänzungen oder Anpassungen werden wir Ihnen mitteilen.
 
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung!
 
Freundliche Grüsse
 
Dr. med. Christos Pouskoulas
Leiter Gesundheitsversorgung / Stv. Kantonsarzt

Kontakt

KANTON LUZERN
Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern