Newsletter COVID-19 (SARS-CoV-2) - 04/2021

Regn-Cov2: Monoklonale Antikörpertherapie zur Behandlung von SARS-CoV-2-Infektionen

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
 
Seit Kurzem steht mit Regn-Cov2 (Casivirimab / Indevimab) von Regeneron / Roche in der Schweiz eine monoklonale Antikörper-Kombinationstherapie (mkAk-Therapie) zur Behandlung von SARS-CoV-2-Infektionen zur Verfügung.
 
Regn-Cov2 hat keine Zulassung zur Behandlung von COVID-19-Patient*innen und darf zurzeit nur bei bestätigten SARS-CoV-2 Patient*innen, die milde bis moderate Symptome aufweisen und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben, angewandt werden.
 
Folgende Kriterien der Clinical Care Group / SSI müssen erfüllt sein, um für eine mkAk-Therapie zu qualifizieren:
 
Allgemeine Kriterien
 
1. Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
2. durch Antigentest oder PCR kürzlich bestätigte Infektion
(PCR, oder Antigenschnell-Test nach diagnostischem Standard)
3. milde Symptome (keine Sauerstoffbedürftigkeit aufgrund der COVID-19-Erkrankung)
4. Auftreten erster Symptome vor ≤ 5 Tagen
 
Kriterium 1 bis 4 müssen kumulativ erfüllt sein plus mindestens eines der Risikokriterien.
 
Risikokriterien
 
1. Patient*innen mit hohem Risiko für die Progression zu einer schweren Form (BAG-Liste der besonders gefährdeten Personen).
2. Patient*innen > 80 Jahre, deren Behandlung sich nicht auf die Palliativmedizin beschränkt oder in den letzten 6 Monaten geimpft oder genesen sind und einen negativen Antikörper-Test haben.
3. Nosokomiale Infektion bei Patient*innen, welche den Kategorien besonders gefährdeter Personen angehören, und die aufgrund der COVID-19-Erkrankung keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen.
 
Ausgeschlossen sind Patient*innen mit COVID-19, die in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft oder genesen sind (Ausnahme: Patienten mit dem Risikokriterium «5. Erkrankungen / Therapien, die das Immunsystem schwächen», vgl. BAG-Liste oben).
 
Patient*innen mit dem Risikokriterium «5. Erkrankungen/Therapien, die das Immunsystem schwächen»:
 
• sind zu priorisieren.
• müssen das allgemeine Kriterium 4 nur wie folgt erfüllen: auch wenn Symptombeginn vor mehr als 5 Tagen war und ein negativer Antikörper Test vorliegt, kann die Antikörpertherapie gestartet werden.
• die in den letzten 6 Monaten geimpft oder genesen sind, und die einen negativen Antikörper Test haben, sollen die Antikörpertherapie erhalten.
 
 
Wer darf im Kanton Luzern die ambulante mkAk-Therapie durchführen?
 
Regn-Cov2 darf nur in dafür eingerichteten, spezialisierten Zentren angewandt werden. Im Kanton Luzern ist dies das LUKS Luzern.
 
 
Vorgehen
 
Wenn eine / r Ihrer Patient*innen die obengenannten Kriterien erfüllt (Checkliste im Anhang), bitten wir Sie, ihn / sie über die Möglichkeit dieser monoklonalen Antikörper-Kombinationstherapie zu informieren (Anwendungsempfehlung für Patienten).
 
Stimmt der Patient / die Patientin der Therapie zu, überweisen Sie ihn / sie bitte in das
 
Interdisziplinäre Notfallzentrum des LUKS Luzern 041 205 11 11
(Stichwort «monoklonale Antikörpertherapie»)
 
Zuweisungen sind möglich ab Donnerstag, 27. Mai 2021.
 
Bitte beachten:
Falls für die Indikationsstellung eine Antikörpertiterbestimmung vorgesehen ist, und kein Antikörpertiter vorliegt, überweisen Sie Ihren Patienten / Ihre Patientin trotzdem an das Notfallzentrum des LUKS. Die Antikörperbestimmung wird bei Bedarf durch das Notfallzentrum in die Wege geleitet.
 
 
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und die Unterstützung in der Bekämpfung der Pandemie.
 
 
Freundliche Grüsse
 
Dr. med. Roger Harstall, Kantonsarzt
Dr. phil. II Stephan Luterbacher, Kantonsapotheker
 

Kontakt

KANTON LUZERN
Dienststelle Gesundheit und Sport
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern