| | | | Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Die Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) und die Schweizerische Zahnärzte Gesellschaft (SSO) haben gemeinsam ein neues Positionspapier „Covid-19 Vorgaben zum Betrieb einer Zahnarztpraxis während der Covid-19 Pandemie“ geschaffen. Dieses Dokument folgt auf die Ankündigung der Lockerung der Maßnahmen des Bundesrates gegen das Coronavirus im Lichte positiver epidemiologischer Entwicklungen. Das neue Positionspapier 4 ist seit Dienstag 2. Juni 2020 gültig. Das Papier kann unter www.kantonszahnaerzte.ch sowie unter www.sso.ch heruntergeladen werden. Einige der bisher geltenden Vorschriften werden beibehalten, um das Risiko einer weiteren massiven Ausbreitung zu verringern. Dazu gehören die Hygiene- und Abstandsregeln. Andererseits erlauben die neuen Vorgaben aerosolgenerierende Behandlungen insbesondere auch die Anwendung von Ultraschall- und Airflow-Geräten unter bestimmten Bedingungen. Bei Unklarheiten und Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wünsche allen Praxen einen erfolgreichen Sommeranfang
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Kontakt Peter Suter Kantonszahnarzt Schuelgasse 9 6215 Beromünster peter.suter@lu.ch
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