Mitteilung

16. März 2021

Härtfallmassnahmen: Luzerner Unternehmen erhalten mehr Geld

Der Kantonsrat hat weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 21,65 Millionen Franken für nicht geschlossene Unternehmen, die als Härtefall gelten, bewilligt. Neu wird zudem das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Der Entscheid gilt rückwirkend auf alle bisher eingereichten Gesuche. Die Neubeurteilung erfolgt automatisch. Die Entscheide des Kantonsrates haben keine Auswirkungen auf Betriebe, die behördlich geschlossen sind.
 
Der Luzerner Kantonsrat hat in der laufenden Session der Aufstockung der Härtefallgelder für Luzerner Unternehmen um weitere 21,65 Millionen Franken zugestimmt. Das Geld wird für behördlich nicht geschlossene Betriebe eingesetzt, die aufgrund der Covid-19-Epidemie Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Zudem wird das Verhältnis (aktuell 9:1) zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Dafür hat der Kantonsrat einen Nachtragskredit von vier Millionen Franken bewilligt. Für die 21,65 Millionen Franken gilt eine Referendumsfrist von 60 Tagen.
 
Alle bisherigen Gesuche werden automatisch neu geprüft
Die Flexibilisierung der Unterstützungsbeiträge gilt rückwirkend. Regierungspräsident und Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Der Kanton Luzern bearbeitet alle Gesuche erneut, um sämtliche Anträge mit denselben Grundlagen prüfen zu können. Die Betriebe müssen diesbezüglich nichts unternehmen.» Mit den Unterstützungsbeiträgen stellt der Kanton die zukünftig benötigte Liquidität für vier Monate sicher. Die Unternehmen können anschliessend weitere Gesuche einreichen und so bei fortlaufendem Liquiditätsabfluss Unterstützung für das ganze Jahr 2021 erhalten.
 
Geschlossenen Betrieben werden die ungedeckte Fixkosten bezahlt
Die Entscheide des Kantonsrates haben keine Auswirkungen auf behördlich geschlossene Betriebe. Diese werden weiterhin für ihre ungedeckten Fixkosten nach den Vorgaben des Bundes mit nicht rückzahlbaren (A-fonds-perdu) Beiträgen unterstützt, sofern sie ab dem 1. November 2020 für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an den durchschnittlichen Fixkosten der jeweiligen Branche und der Dauer der Schliessung. Für diese Härtefälle hat die Regierung im letzten Januar 40 Millionen Franken als gebunden Ausgabe bereitgestellt. Der Regierungsrat wird nach Bedarf weitere Mittel sprechen.
Auch auf Bundesebene sind weitere Entwicklungen bezüglich Härtefallmassnahmen im Gang. Das Bundesparlament berät aktuell das Covid-19-Gesetz und damit auch wesentliche relevante Parameter der Härtefallmassnahmen. Die Entscheide aus Bern werden wiederum zu Anpassungen der Härtefallregelungen in den Kantonen führen.
 
Zusätzliche Informationsangebote
«Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten sehr anspruchsvoll. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen ändern sich laufend», sagt Reto Wyss. Um dem grossen Informationsbedürfnis der Unternehmen zu begegnen, seien in den vergangenen Tagen verschiedene Massnahmen eingeleitet worden. Nächste Woche bietet der Kanton Luzern beispielsweise Online-Informationsveranstaltungen (sog. Webinare) an. Dort erhalten Interessierte Informationen zu den Härtefallmassnahmen und hilfreiche Hinweise zum Verfahren. Zudem besteht die die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Weitere Informationen und Termine werden in Kürze publiziert. Zudem wurde die Website mit weiteren Informationen aufbereitet.
Mehr als 35 Millionen Franken Härtefallgelder bereits gesprochen

Beim Kanton Luzern sind bislang 1229 Härtefallgesuche eingegangen. 557 wurden abschliessend behandelt. Die kantonalen Behörden sind unter Hochdruck daran, die eingegangenen Gesuche zu prüfen und Auszahlungen zu tätigen, um die Unternehmen rasch mit Liquidität zu versorgen, Arbeitsplätze und Unternehmensstrukturen zu sichern. Bis dato hat der Kanton Luzern mehr als 35 Millionen Franken gesprochen. Insgesamt wurden 46,65 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zugunsten von behördlich nicht geschlossenen Betrieben und bisher 40 Millionen für behördlich geschlossene Betriebe zur Verfügung gestellt. Daneben erhalten Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung. Bis dato beläuft sich die Summe für Kurzarbeitsentschädigung im Kanton Luzern auf mehr als 500 Millionen Franken.
Anhang

Video zur Debatte Härtefallmassnahmen Corona im Kantonsrat vom 15./16. März

Kontakt

Yasmin Kunz
Leiterin Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 55 39
E-Mail yasmin.kunz@lu.ch
(erreichbar am Dienstag, 16. März 2021, von 16.00 bis 17.00 Uhr)