Mitteilung

28. Januar 2021

Neue Karte zeigt Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton Luzern

Mit der Annahme des Gegenvorschlags zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sprach sich das Luzerner Stimmvolk am 29. November 2020 für einen wirksameren Bodenschutz aus. Um den Erhalt von Fruchtfolgeflächen zu unterstützen, bezeichnet der Kanton in einer neuen Karte Gebiete, die sich für die Neuschaffung von Fruchtfolgeflächen durch Bodenverbesserung eignen. Die Karte zeigt insgesamt 91 Gebiete, die für grossflächige Bodenverbesserungen geeignet sind, um Fruchtfolgeflächen zu kompensieren. Der Kanton Luzern stellt damit im Sinn des Gegenvorschlags zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» Grundlagen bereit, um die Kompensation von Fruchtfolgeflächen zu vereinfachen.
 
Der Boden ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen, jedoch keine erneuerbare Ressource. Zu den besten und ertragsreichsten Böden zählen die Fruchtfolgeflächen. Durch die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in den letzten Jahren gingen häufig auch Fruchtfolgeflächen verloren. Der Bund macht den Kantonen im Sachplan Fruchtfolgeflächen Vorgaben, welcher Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen dauerhaft zu erhalten ist. Für den Kanton Luzern gilt ein Kontingent von 27'500 ha Fruchtfolgeflächen, die es langfristig zu sichern gilt.
 
Neue Karte «Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen»
Mit der Annahme des Gegenvorschlags zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» am 29. November 2020 sprachen sich die Luzerner Stimmberechtigten unter anderem für die Verstärkung des Schutzes der Fruchtfolgeflächen im Planungs- und Baugesetz (PBG) aus. Neu gibt das PBG vor, unter welchen Voraussetzungen Fruchtfolgeflächen beansprucht werden dürfen. Bei Einzonungen sowie der Erstellung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone gilt es, den Verbrauch von Fruchtfolgeflächen zu vermeiden und – soweit ihre Beanspruchung unvermeidlich und im Einzelfall zulässig ist – zu minimieren und zu kompensieren. Dies kann entweder durch Rückzonungen oder durch Bodenverbesserungen, wofür ein geeigneter Untergrund nötig ist, geschehen. Gebiete, welche sich potenziell für eine Bodenverbesserung zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen eignen, sind nun in der neuen Karte «Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen» im kantonalen Geoportal ersichtlich.
 
Knapp 1'450 ha potenzielle Eignungsgebiete ermittelt
Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat unter Mitwirkung weiterer Dienststellen 91 potenzielle Eignungsgebiete im Kanton Luzern ermittelt, welche die Voraussetzungen für Bodenverbesserungen zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen erfüllen und bei denen das Konfliktpotenzial mit anderen Interessen – etwa solche der Landwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie der Archäologie – minimal ist. Die durchschnittliche Fläche eines Eignungsgebiets liegt bei rund 16 ha. Die Gesamtfläche der 91 Gebiete beträgt knapp 1’450 ha.
 
Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei Planung von Bodenverbesserungen einbeziehen
Die 91 potenziellen Eignungsgebiete wurden anhand vorhandener Karten und Datengrundlagen ohne direkten Einbezug der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ermittelt. Die neue Übersicht dient primär Projektierenden zur einfacheren Evaluation und Planung von Bodenverbesserungen. Soll eine Bodenverbesserung an einem Standort konkret angegangen werden, sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Projektierenden frühzeitig einzubeziehen und weitere Interessen abzuklären, die gegebenenfalls einer Bodenverbesserung entgegenstehen können. Letztlich wird für Projekte dieser Art eine Baubewilligung erforderlich sein.
Umsetzung Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft»

Mit der Annahme des Gegenvorschlags zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sprach sich das Luzerner Stimmvolk am 29. November 2020 für einen wirksameren Bodenschutz aus. Um den Erhalt von Fruchtfolgeflächen zu unterstützen bezeichnet der Kanton in einer neuen Karte «Eignungsgebiete für Bodenverbesserungen» Gebiete, die sich für die Neuschaffung von Fruchtfolgeflächen durch Bodenverbesserung eignen. Der Kanton Luzern stellt damit Grundlagen bereit, um die Kompensation von Fruchtfolgeflächen zu vereinfachen. Mit dieser Massnahme unterstützt der Kanton eine schnelle und konsequente Umsetzung des Gegenvorschlages und einen wirksamen Bodenschutz, wie es von den Luzerner Stimmberechtigten mit der Abstimmung vom 29. November 2020 gefordert wurde. Die damalige Annahme des Gegenvorschlags führt zu einer Revision der Planungs- und Bauverordnung (PBV), wozu der Regierungsrat eine Vernehmlassung durchführen wird.
Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Informationsblatt über die potenziellen Eignungsgebiete
    Zum Geoportal Kanton Luzern
    Weitere Informationen auf fruchtfolgeflaechen. lu. ch

  • Kontakt

    Werner Göggel
    Abteilungsleiter Gewässer & Boden
    Umwelt und Energie (uwe)
    Telefon 041 228 60 57
    E-Mail werner.goeggel@lu.ch