Mitteilung

30. März 2021

Regierungsrat beantragt Ablehnung der Volksinitiative «Anti-Stauinitiative»

Die Volksinitiative «Anti-Stauinitiative» verlangt, dass sich die Kapazität des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ausrichten und das Strassengesetz entsprechend ergänzt werden soll. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen, da sie im Widerspruch zu diversen im Strassengesetz festgeschriebenen Grundsätzen und zu den umfassenden Planungen auf Bundes- und Kantonsebene steht.
 
Gemäss Initiativkomitee soll dem motorisierten Individualverkehr (MIV) mit der «Anti-Stauinitiative» der nötige Raum gegeben werden, damit das Gewerbe und die Bürgerinnen und Bürger eine möglichst hohe autobasierte Mobilität geniessen können. Die Initianten fordern eine alleinige Ausrichtung der Kapazität des kantonalen Strassennetzes auf die Nachfrage des MIV.
 
Widerspruch zum Strassengesetz und Planungen auf Bundes- und Kantonsebene
Der Regierungsrat anerkennt die Anliegen der Initianten insofern, als dem Strassennetz und den Kantonsstrassen als regionale Hauptverbindungen im Besonderen eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Er lehnt die «Anti-Stauinitiative» aber aus den folgenden Gründen ab:
 
  • Die Initiative erschwert die Lösung der unbestrittenen Herausforderungen im Bereich der Mobilität. Weder der alleinige Fokus auf die Kantonsstrassen noch die ausschliessliche Ausrichtung ihrer Leistungsfähigkeit auf den MIV sind zielführend. Diese Forderungen stehen einer umfassenden Mobilitätsplanung unter Einbezug aller Verkehrsmittel diametral entgegen.
  • Die mit der Initiative verfolgten Ziele stehen im Widerspruch mit den Planungen des Bundes und jenen des Kantons und widersprechen auch den im kantonalen Strassengesetz verankerten Grundsätzen. Diese Grundsätze genügen denn auch, um die Leistungsfähigkeit des Kantonsstrassennetzes – allerdings mit Blick auf die Bedürfnisse aller Verkehrsmittel, also auch jenen des MIV – sicherzustellen und zu erhalten. Zusätzlicher Regelungsbedarf besteht somit nicht.
  • Die Initiative erschwert die Abstimmung von Siedlung und Verkehr und gefährdet damit die hierfür vom Bund gesprochenen Beiträge aus den Agglomerationsprogrammen. Ohne seine Unterstützung würden jährliche Bundesbeiträge von über 10 Millionen Franken entfallen.
  • Eine konsequente Umsetzung der Initiative würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Für den Ausbau von Kantonsstrassen müsste viel angrenzendes Land von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erworben werden.
  • Das für allfällige Ausbauten von Kantonsstrassen oder zusätzliche Umfahrungen benötige Land tangiert erfahrungsgemäss häufig Kulturland und Fruchtfolgeflächen, deren stärkeren Schutz die Bevölkerung mit der Zustimmung zum Gegenentwurf zu den Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft» jüngst wieder bestätigt hat.
     
    Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die «Anti-Stauinitiative» aus den vorgenannten Gründen abzulehnen.
     
    Der Regierungsrat stellt der Volksinitiative keinen Gegenentwurf gegenüber. Er nimmt die verkehrlichen Herausforderungen mit dem bereits angestossenen Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» auf, mit dem die strategischen Stossrichtungen zur künftigen Ausrichtung und Bewältigung der Mobilität im Kanton Luzern umfassend und breit abgestützt angegangen werden. Gestützt auf die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
    Strategiereferenz

    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Botschaft B 64

  • Kontakt

    Judith Setz
    Stv. Leiterin Kommunikation
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 50 81
    E-Mail medien. buwd@ lu. ch
    (erreichbar am Dienstag, 30. März 2021 von 15.00 bis 16.00 Uhr)