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Mitteilung
24. August 2021
 
 
Luzerner Regierung befürwortet die Verlängerung der Sonderabgabe für altlastenrechtliche Ausfallkosten
Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) wurde die Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten eingeführt. Bei der Berechnung wurde damals von einer maximal zehnjährigen Erhebungsperiode ausgegangen, die vorerst auf fünf Jahre befristet wurde. Diese laufende Periode endet im Februar 2022 und soll nun um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die entsprechende Verlängerung der Sonderabgabe für die Ausfallkosten, da die bisherigen Einnahmen die voraussichtlichen Kosten bei Weitem nicht zu decken vermögen.

Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte müssen saniert werden, wenn sie die Umwelt belasten oder dies in Zukunft tun könnten. Die Kosten für die notwendigen Untersuchungen, Überwachung und Sanierung der belasteten Standorte tragen grundsätzlich die Verursacherinnen und Verursacher. Können diese jedoch nicht ermittelt werden oder sind sie zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten. Diese wurden bis 2017 vom Kanton getragen. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) änderte dies: Die Gemeinden sind seither für das Tragen der Ausfallkosten zuständig. Gedeckt werden die Ausfallkosten mittels einer Sonderabgabe, die über die Steuerrechnung von natürlichen und juristischen Personen erhoben wird. Die Sonderabgabe stellt eine Entlastung der kommunalen Budgets dar, da die Gemeinden über die Sonderabgabe auch ihre Verursacherkosten refinanzieren können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Sonderabgabe Ausfallkosten um fünf Jahre zu verlängern.

Zehn Jahre geplant – vorerst auf fünf Jahre befristet
Die Ausfallkosten in den nächsten 25 Jahren werden auf rund 40 Millionen Franken geschätzt (Stand KP17). In der damaligen Botschaft zum KP17 wurde der Berechnung der Sonderabgabe zur Deckung dieser Kosten ein maximal zehnjähriger Erhebungszeitraum zugrunde gelegt. Ausgehend von 330'000 Abgabepflichtigen wurde die Sonderabgabe somit auf 12 Franken pro abgabepflichtige Person festgesetzt. Die geplante zehnjährige Erhebungsperiode wurde im KP17 vorerst auf fünf Jahre befristet, um dann die Verlängerung zu prüfen. Per Ende Februar 2022 läuft die erste Erhebungsperiode aus.

Bisherige Einnahmen aus Sonderabgabe decken Ausfallkosten nicht
Die Regierung hat die bis anhin durch die Sonderabgabe geäufneten Einnahmen geprüft und den geschätzten Ausfallkosten gegenübergestellt. Dabei zeigte sich, dass die bisherigen Einnahmen schon in wenigen Jahren – gemäss Prognosen spätestens ab 2026 – nicht mehr ausreichen werden, um die Kosten der Gemeinden für die Altlastensanierungen zu refinanzieren. An der im KP17 geschätzten Höhe der Ausfallkosten von 40 Millionen Franken hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Bis Ende 2022 dürften über die Sonderabgabe voraussichtlich insgesamt rund 17,6 Millionen Franken eingenommen werden. Wird die Abgabepflicht um erneute fünf Jahre verlängert, ist mit weiteren rund 18,5 Millionen Franken zu rechnen. Die Erhebung der Sonderabgabe soll nach 2026 nicht mehr verlängert werden. Diese befristete Verlängerung schafft planerische und finanzielle Sicherheit für die noch anstehenden, gesetzlich vorgegebenen Sanierungsaufgaben und stellt sicher, dass die durch frühere Tätigkeiten verursachten Umweltschäden, also Altlasten, möglichst schnell und damit auch noch mit Beiträgen des Bundes behoben werden können.
Aktueller Kontostand und mögliche Entwicklung
Seit Beginn der Erhebung der Sonderabgabe im Jahr 2018 sind auf dem Konto, das der Kanton Luzern treuhänderisch verwaltet, insgesamt rund 10,2 Millionen Franken per Ende 2020 eingegangen. In der gleichen Zeitspanne wurden den Gemeinden aus dem Topf Ausfallkosten in der Höhe von rund 1,4 Millionen Franken refinanziert. Somit betrug der Kontostand per 2020 gerundet 8,8 Millionen Franken. Für dieses Jahr sind mehrere Altlastenverfahren in Bearbeitung, die voraussichtlich mit rund 4,4 Millionen Franken veranschlagt werden. Für das Jahr 2022 sind über die Sonderabgabe zu finanzierende Kosten in der Höhe von rund 2,2 Millionen Franken zu erwarten.

Die Untersuchung und Sanierung von Altlasten sind im Kanton Luzern im Vergleich zu anderen Kantonen und gemessen an den Vorgaben des Bundes stark im Verzug. Die Grundlagen für die Abschätzung des Aufwandes der Altlastensanierung im Kanton Luzern sind einerseits erst unvollständig vorhanden. Andererseits verursachen aufwendige Altlastensanierungen Kosten in der Höhe von mehreren Millionen. Aufgrund des heutigen Wissenstandes handelt es sich bei der Schätzung der gesamten Ausfallkosten in der Höhe von 40 Millionen Franken daher um eine konservative Annahme.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Botschaft B 78
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    Andrea Liniger
    Rechtsdienst
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 50 48
    E-Mail andrea.liniger@lu.ch
     
     
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