Mitteilung

21. September 2021

Mietvertrag: Ab dem 1. November gilt die Formularpflicht

Ab 1. November 2021 sind Vermieterinnen und Vermieter im ganzen Kanton Luzern verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Der Regierungsrat reagiert mit der Einführung der Formularpflicht auf den aktuell tiefen Leerwohnungsbestand in den meisten Luzerner Gemeinden.
 
Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Sie verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von LUSTAT Statistik Luzern erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand. Liegt dieser im ganzen Kanton unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft. Mit der am 13. September 2021 publizierten Leerwohnungsziffer lag die Quote per Stichtag 1. Juni 2021 mit 1,23 Prozent erstmals unter dem Grenzwert.
 
Formularpflicht gilt für ganzen Kanton
Aufgrund der tiefen Leerwohnungsziffer erlässt der Regierungsrat eine Formularpflicht. Sie gilt für ganzen Kanton und umfasst aus Gründen der Einfachheit auch die Analyseregion Unteres Wiggertal (Altishofen, Dagmersellen, Egolzwil, Nebikon, Reiden, Wauwil und Wikon). Im Gegensatz zum restlichen Kantonsgebiet liegt die Leerwohnungsziffer in dieser Region über 1,5 Prozent.
 
Gemäss Gesetzesbestimmung kann der Regierungsrat das Formular für die entsprechende Deklaration im ganzen Kanton oder in Teilen davon für obligatorisch erklären. Grundsätzlich kann er die Pflicht für jene Analyseregionen anordnen, in denen die Grenze unterschritten wird. 2020 war dies nicht nötig, da der Wert für den ganzen Kanton Luzern bei 1,51 Prozent lag.
 
Die Formularpflicht tritt auf den 1. November 2021 in Kraft und gilt bis auf weiteres für Mietverträge, die ab diesem Termin abgeschlossen werden. Das Formular steht per 1. Oktober 2021 bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

Kontakt

Erwin Rast
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Information und Kommunikation
Telefon 041 228 57 83
(erreichbar am 21.09.2021, 14.30 bis 15 Uhr)