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Mitteilung
22. Juli 2021
 
 
Kanton klärt Häufung von Magendarmerkrankungen ab
Im Kanton Luzern traten unüblich viele Magendarmerkrankungen auf. Um weitere Fälle zu verhindern, klärt der Kanton die Ursachen ab. Als Auslöser kommt beispielsweise verunreinigtes Trinkwasser oder der Kontakt mit kontaminiertem Wasser in Frage. In verschiedenen Luzerner Gemeinden muss momentan das Trinkwasser abgekocht werden.

Im Kanton Luzern ist es im Raum Pfaffnau und im Raum Sempachersee innert kurzer Zeit zu einem unüblichen Anstieg von Magendarmerkrankungen gekommen. Diverse Betroffene haben eine Ärztin oder einen Arzt aufgesucht, welche die Fälle dem Kanton gemeldet haben. Gegenwärtig klärt die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz die Fälle ab. Um weitere Erkrankungen zu verhindern, sollen allfällige Ursachen festgestellt und ausgeschaltet werden. Dabei kommen verschiedene Auslöser in Frage. Ein Augenmerk liegt beim Trinkwasser, da dieses momentan in mehreren Gemeinden verunreinigt ist. Aber auch der Kontakt mit fäkal kontaminiertem Wasser, beispielsweise beim Reinigen von vollgelaufenen Kellern, kann zu derartigen Infektionen führen. Es liegen noch keine Befunde zu den Abklärungen vor.

Magendarmbeschwerden sind in der Regel nicht gravierend
In den Gemeinden Pfaffnau, Sulz bei Hitzkirch und in Reussboden bei Inwil muss das Wasser gegenwärtig infolge bakteriologischer Verunreinigung vor Verwendung abgekocht werden. Die Bevölkerung wird aufgerufen, dieser Anweisung Folge zu leisten. Bei Kontakt mit Schmutzwasser ist eine Einnahme des Wassers zu verhindern und die üblichen Hygienemassnahmen wie gründliches Waschen sind zu befolgen. Derartige Magendarmbeschwerden sind in der Regel selbstlimitierend und machen nur in seltenen Fällen wie bei fortbestehenden oder starken Symptomen einen Arztbesuch notwendig.


Was ist bei einer Abkochvorschrift zu tun?
Bei einer bakteriologischen Verunreinigung des Trinkwassers muss dieses kurz aufgekocht werden und kräftig sprudeln. Das Abkochen garantiert das Abtöten allfälliger Krankheitserreger. Abkochen ist insbesondere für folgende Tätigkeiten notwendig:

  • Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel, Sirup)
  • Zur Nahrungszubereitung
  • Zähne putzen
  • Medizinische Zwecke (Wundreinigung, Nasenspülen usw.)
  • Geschirrabwasch von Hand
  • Kaffee, Teezubereitung mit Haushaltsgeräten
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder weiteren Lebensmittel
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere
    Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
    Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt auch während der Pandemie sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Schutzmassnahmen, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Bei Mängel müssen die Betriebe diese korrigieren. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.
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    Dr. Silvio Arpagaus
    Kantonschemiker
    Leiter Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
    Telefon 041 248 84 03
    (erreichbar am Donnerstag, 22. Juli 2021, von 15.00 bis 16.00 Uhr)
     
     
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