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Mitteilung
19. Mai 2021
 
 
Covid-19: Kanton Luzern ist grundsätzlich einverstanden mit dem vierten Öffnungsschritt
Die weiteren Lockerungsschritte, die der Bund am 12. Mai 2021 zur Konsultation freigegeben hat, stossen im Grundsatz auf die Zustimmung des Regierungsrates. Er bemängelt aber den zu hohen Detaillierungs- und Komplexitätsgrad der Regelungen im Bereich Veranstaltungen und Personenansammlungen und fordert teilweise weitere Lockerungen.

Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 18. Mai 2021 zum vierten Öffnungsschritt Stellung genommen und ist damit grundsätzlich einverstanden. Die aktuelle epidemiologische Lage und der Impffortschritt ermöglichen diese geplanten Lockerungen.
Der Regierungsrat begrüsst insbesondere die Öffnung der Innenbereiche von Restaurants.

Regierungsrat bemängelt Detaillierungs- und Komplexitätsgrad

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Detaillierungs- und Komplexitätsgrad der Regelungen im Bereich Veranstaltungen und Personenansammlungen. Die Vorgaben erachtet er als kaum mehr praktikabel. Die Vielzahl der Unterscheidungen und Abstufungen ist für die Veranstalter und die Öffentlichkeit nur noch schwer verständlich und für die Bewilligungs- und Kontrollbehörden schwierig umsetzbar. Daher sollen die detaillierten Regelungen nach Art der Veranstaltungen und Tätigkeit aufgegeben und stark vereinfacht werden. So könnte z.B. nur noch zwischen drei Personengrössen unterschieden werden (z.B. 50 / 100 / 300) und alle Veranstaltungen könnten einer dieser drei Gruppen zugeteilt werden.

Der Regierungsrat wünscht angesichts der aktuellen Lage und des Impffortschritts in der breiten Bevölkerung bald weitere Lockerungen im privaten Bereich – insbesondere bei privaten Veranstaltungen wie Vereinsanlässen oder Hochzeiten etc.

Zur vorgeschlagenen Regelung, dass an Hochschulen die Beschränkung von maximal
50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben werden soll, falls die Schule repetitive und gezielte Tests durchführt, weist der Kanton Luzern darauf hin, dass damit kein regulärer Studienbetrieb durchgeführt werden kann. Um die Testpflicht umzusetzen, wird für die Zulassung von Selbsttests plädiert.

Im Weiteren spricht sich der Regierungsrat dafür aus, die Homeoffice-Pflicht generell in eine Empfehlung umzuwandeln, ohne dies an die Bedingung von wöchentlichen Tests zu knüpfen. Der Eventbranche und Schaustellern müssen klare Perspektiven aufgezeigt werden.
 
 
Kontakt für Medienanfragen:
Noémie Schafroth
Leiterin Kommunikation Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 68 93
(erreichbar am Mittwoch, 19. Mai 2021, von 11.30 bis 12 Uhr)
 
 
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