| | | | | lawa-Newsletter WaldOktober 2019
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| | Witterungsfolgen sind sichtbar | Stürme, anhaltende Trockenheit und in der Folge davon der Borkenkäfer, bringen Bäume, vorwiegend Fichten, zum Absterben. Ende August lag die angemeldete Schadholzmenge bei 49'000 m3. Dies entspricht 20 % der durchschnittlichen Jahresnutzung des Kantons Luzern. Die Wälder im Mittelland und in der südexponierten Napfregion sind stärker betroffen. Infolge der schweiz- und europaweiten Waldschäden ist die Lage auf dem Holzmarkt weiterhin sehr angespannt.
Mehr: Luzerner Wald, aktuelle Situation | |
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| | Finanzielle Entschädigung für abgestorbene Bäume | Aufgrund der letzten zwei trockenen und heissen Sommer sind im Luzerner Wald zahlreiche Nadelbäume und teilweise auch Laubbäume abgestorben. Der Holzmarkt für schlechtere Holzqualitäten ist übersättigt und gleichzeitig ist Totholz wichtig für die Biodiversität im Wald. Waldeigentümer/innen, die bereit sind, abgestorbene Weisstannen oder Laubbäume im Wald stehen zu lassen, können mit einem finanziellen Beitrag entschädigt werden. Bei Interesse nehmen Sie mit dem Förster Kontakt auf. Projektbedingungen:
Förderung stehendes Totholz | |
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| | Gute Nachricht aus der Klima-Sondersession | Der Kantonsrat hat bei der September-Session 2019 parlamentarische Vorstösse zum Thema Klimawandel behandelt. Unter anderem hat er folgendes Geschäft zur Holzförderung beschlossen: Der Regierungsrat soll prüfen, ob öffentliche Hochbauten künftig mehrheitlich mit dem Werkstoff Holz realisiert werden können. Ebenso soll der Kanton seinen Gebäudepark CO2-neutral realisieren und bewirtschaften. Andernfalls soll der CO2-Überhang durch Investitionen in den Luzerner Wald kompensiert werden. Mitteilung
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| | Schweizer Holz im Einsatz | Die Gewerbeausstellung Dynamo Sempachersee wurde von Holzpaletten in unterschiedlichsten Facetten geprägt. Die Lignum Holzwirtschaft Zentralschweiz LHZ hat sich dafür eingesetzt, dass Paletten aus Schweizer Holz produziert wurden. Das Palettenprojekt zeigt auf, dass durch die Vernetzung und die enge Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Holz, schlussendlich die ganze Holzbranche profitiert. Verfolgen Sie den Weg bis zur fertigen Palette aus Schweizer Holz im Kurzfilm.
Film: Vom Stamm zum Palett | |
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| | Räumung von umgestürzten Waldbäumen | Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Eigentümer eines Waldstücks in Rapperswil-Jona die Kosten für den Feuerwehreinsatz zur Räumung einer Gemeindestrasse infolge umgestürzter Bäume tragen müssen. Dieses Urteil wurde im Sommer medial aufgenommen und hat Verunsicherung ausgelöst. Einschätzung des Urteils: In Bezug auf die Voraussetzungen zur Haftung und die nicht bestehende Pflicht zur Bewirtschaftung des Waldes, ergeben sich aufgrund des neuen Bundesgerichtsurteils keine Änderungen. Die Strassengesetzgebung des Kantons ist zu berücksichtigen.
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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