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Mitteilung
3. September 2021
 
 
Maskenpflicht an Luzerner Schulen
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Covid-Fallzahlen gilt ab kommendem Montag, 6. September 2021, wieder Maskenpflicht in den Schulen ab der 5. Primarklasse. Damit sollen insbesondere die Quarantänefälle an den Schulen vermieden werden.

Der Regierungsrat hat beschlossen, an den Luzerner Schulen die Maskenpflicht wieder anzuordnen. Dies gilt ab Montag, 6. September 2021, ab der 5. Klasse der Primarschule, an der Sekundarstufe I, wie auch an der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsfachschulen). Diese Massnahme wird ergriffen, bis sich die Lage wieder normalisiert.

Das Maskentragen ist die wirksamste Massnahme, um die Quarantänefälle zu reduzieren und den Präsenzunterricht für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Masken müssen sowohl in den Unterrichtszimmern wie auch in den übrigen Innenräumen des Schulhauses getragen werden, ausgenommen ist der Pausenplatz. Sowohl beim Sport als auch beim Singen muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt.

Weiterhin werden an den Schulen ab der Sekundarstufe l (ab 7. Klasse) Reihentests für die Schülerinnen und Schüler angeboten.

Grundlage für den Entscheid sind die nach den Sommerferien stark ansteigenden Covid-Fälle und Quarantäne-Anordnungen an den Schulen. Derzeit sind beispielsweise an den Volksschulen 26 Klassen in Quarantäne, 155 Schülerinnen und Schüler (Stand Volksschulen heute Freitag) sind kantonsweit in Isolation.

Die Rahmenschutzkonzepte der einzelnen Schulstufen wurden bereits angepasst und die Schulen heute Vormittag über die aktuellen Massnahmen informiert.

Anhang
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
 
 
Koordination Medienanfragen:
Regula Huber
Leiterin Kommunikation
Bildungs- und Kulturdepartement
Telefon 041 228 64 86
E-Mail regula.huber@lu.ch
 
 
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