Info für Gemeinden
Newsletter 2/20

Nachfolgend stellen wir Ihnen die neuesten Informationen für Gemeinden zu. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, ferner viel Kraft und Gesundheit in dieser herausfordernden Zeit.

Inhalt

Selbständig und eigenverantwortlich
Coronapandemie: Urnengänge weiterhin möglich
Gemeindereform geht in die nächste Runde
LGVE zu Abstimmungsbotschaften
LGVE zu Nachzählungen von Abstimmungsresultaten
LGVE zur Gültigkeit von Gemeindeinitiativen

Selbständig und eigenverantwortlich

In seinem Editorial geht Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker auf die Weiterführung der Gemeindereform ein. Zudem äussert er sich zur Absage einer kommunalen Abstimmung durch die Regierung.
 

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Coronapandemie: Urnengänge weiterhin möglich

Nach wie vor können Gemeinden anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchführen. Allerdings drängt die Zeit: Letzter Termin für eine Anordnung ist in diesem Jahr der 9. November. Gemeindeversammlungen sind ebenfalls weiterhin möglich.

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Gemeindereform geht in die nächste Runde

Altwis und Hitzkirch sowie Gettnau und Willisau (Bild) fusionieren auf Januar 2021. Honau entscheidet bald, ob es zu Fusionsprüfungen kommt. Unabhängig von dieser Abstimmung geht der Regierungsrat davon aus, dass es im Kanton Luzern zu weiteren Zusammenschlüssen kommen wird.

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LGVE zu Abstimmungsbotschaften

In der Datenbank der Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide (LGVE) ist ein neuer Entscheid mit Relevanz für Gemeinden veröffentlicht worden. Unter anderem hält er fest, dass Gemeindebehörden den Stimmberechtigten alle für die Willensbildung wesentlichen Informationen zustellen müssen.

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LGVE zu Nachzählungen von Abstimmungsresultaten

In der Datenbank der Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide ist ein Entscheid veröffentlicht, der auf Voraussetzungen einer Nachzählung von Abstimmungsresultaten sowie auf Voraussetzungen für Rückkommensanträge an der Gemeindeversammlung eingeht.

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LGVE zur Gültigkeit von Gemeindeinitiativen

Ein weiterer Entscheid in der Datenbank der Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide befasst sich mit der Anfechtung der Gültigerklärung von Gemeindeinitiativen. Gegen diese kann innert 20 Tagen Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

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Kontakt

Justiz- und Sicherheitsdepartement
des Kantons Luzern
Abteilung Gemeinden
Bundesplatz 14
6002 Luzern
Telefon 041 228 64 83
E-Mail gemeinden@lu.ch