Mitteilung

4. März 2021

Regierungsrat bewilligt Mittel für Kartierung der Fruchtfolgeflächen

Mit der Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sprach sich das Luzerner Stimmvolk am 29. November 2020 für einen wirksameren Bodenschutz aus. Der Kanton ist verpflichtet, innert zehn Jahren seine Fruchtfolgeflächen vollständig zu kartieren. Der Regierungsrat hat die dafür erforderlichen Mittel in der Höhe von 12 Millionen Franken bewilligt.
 
Gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes hat der Kanton Luzern Fruchtfolgeflächen im Umfang von 27'500 ha zu erhalten (s. unten). Insgesamt verfügt der Kanton über rund 58'000 ha Boden, die gemäss den Kriterien des Sachplans potenziell die Qualität von Fruchtfolgeflächen aufweisen könnten. Um die effektiven Fruchtfolgeflächen zu bestimmen, müssen diese Flächen bodenkundlich kartiert werden. Mit der Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» am 29. November 2020 durch das Luzerner Stimmvolk und damit der Zustimmung zur entsprechenden neuen Bestimmung im Planungs- und Baugesetz (§ 39c Abs. 1 PBG) ist der Kanton verpflichtet, innert zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gegenvorschlags
(1. Januar 2021), die Fruchtfolgeflächen vollständig zu kartieren. Der Regierungsrat hat nun die für die grossflächige Bodenkartierung erforderlichen Mittel in der Höhe von 12 Millionen Franken bewilligt.
 
Umsetzung innert zehn Jahren
Seit 2009 kartiert der Kanton Luzern die Böden in den Entwicklungsgebieten gemäss kantonalem Richtplan mit der im Sachplan Fruchtfolgeflächen verlangten Kartiermethode. Es verbleiben noch knapp 41'500 ha Boden, die es innert der vorgegebenen Frist von zehn Jahren zu kartieren gilt. Die dafür erforderlichen Mittel in der Höhe von 12 Millionen Franken kann der Regierungsrat als gebundene Ausgaben bewilligen, da bereits der Gesetzgeber mit Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» den Auftrag zur vollständigen Bodenkartierung innert zehn Jahren erteilt und auch den damit verbundenen Kosten für die Bodenkartierung zugestimmt hat.
Umsetzung Gegenentwurf zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft»

Fruchtbare Böden sind eine nicht erneuerbare Ressource und für die Produktion von Nahrungsmitteln unverzichtbar. Durch die Siedlungsentwicklung und den Bau von Infrastruktur gerät der Boden zunehmend unter Druck. Mit der Annahme des Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» sprach sich das Luzerner Stimmvolk am 29. November 2020 für einen wirksameren Bodenschutz aus. Der im Gegenentwurf vorgesehene neue § 39c Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) regelt, dass innert zehn Jahren nach dessen Inkrafttreten die Fruchtfolgeflächen vollständig zu kartieren und in den Planungsinstrumenten darzustellen sind. Der Regierungsrat hat die damit verbundenen Kosten in der Höhe 12 Millionen Franken bewilligt. Mit dieser Massnahme unterstützt der Kanton eine schnelle und konsequente Umsetzung des Gegenentwurfs und einen wirksamen Bodenschutz. Zu den ebenfalls noch erforderlichen Anpassungen in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) wird der Regierungsrat eine Vernehmlassung durchführen.
Sachplan Fruchtfolgeflächen Bund

Gemäss der Raumplanungsverordnung (RPV) haben die Kantone einen Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen zu erhalten. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes gibt diesen Mindestumfang für jeden Kanton vor. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen verabschiedet, der den bisherigen Sachplan aus dem Jahr 1992 ersetzt. Das Kontingent des Kantons Luzern bleibt unverändert bei 27'500 ha Fruchtfolgeflächen. Der überarbeitete Sachplan Fruchtfolgeflächen verpflichtet die Kantone, die erforderlichen Bodeninformationen auf dem gesamten Kantonsgebiet zu erheben und die Böden zu kartieren.
Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitsätze in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Weitere Informationen zum Thema Fruchtfolgeflächen: https://fruchtfolgeflaechen. lu. ch/

  • Kontakt

    Ruth Stirnimann
    Stv. Leiterin Rechtsdienst
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 50 44
    E-Mail ruth.stirnimann@lu.ch
    (erreichbar am Donnerstag, 4. März 2021, von 13.30 bis 16.30 Uhr)