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Mitteilung
6. Mai 2021
 
 
Testplanung Durchgangsbahnhof Luzern: Kanton vermisst Aussagen zu den regionalen und kantonalen Mobilitätsherausforderungen
In seiner Stellungnahme zu der von der Stadt Luzern ausgelösten Testplanung Durchgangsbahnhof (DBL) würdigt der Kanton Luzern die Resultate als eine Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten im Zusammenhang mit dem DBL. Nicht aufzuzeigen vermögen die Resultate, ob damit die Anforderungen an die wichtigste Mobilitätsdrehscheibe der Zentralschweiz für die Zukunft erfüllt werden. Eine durch den Kanton bereits gestartete und durch ihn geführte gesamtverkehrliche Studie soll diesbezüglich nun zuerst Klarheit schaffen.

Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist ein Jahrhundertprojekt für die Zentralschweiz. Mit dem Projekt werden Kapazitätsengpässe behoben, Reisezeiten verkürzt, das S-Bahnangebot ausgebaut und Flächen in der Innenstadt frei. Wie eine solche Entwicklung der Innenstadt aussehen könnte, zeigen Ideen einer von der Stadt Luzern ausgelösten Testplanung auf. Vom 22. Februar bis Ende April 2021 fand die öffentliche Mitwirkung dazu statt.

Ziel: Sicherstellung der Mobilitätsdrehscheibe für alle Verkehrsteilnehmenden
Der Luzerner Regierungsrat kann in seiner Stellungnahme die aus der Testplanung resultierenden Grundsätze zwar nachvollziehen. Eine generelle Unterstützung dieser Grundsätze aber ist nicht möglich, da die Auswirkungen auf den DBL als Mobilitätsdrehscheibe der Zentralschweiz, deren Funktion für den Kanton im Vordergrund steht, im heutigen Zeitpunkt nicht genügend abgeschätzt werden können. «Die Resultate sind eine Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten in Zusammenhang mit dem DBL», sagt der zuständige Baudirektor Fabian Peter. Allerdings bestehen kantonsseitig mit Blick auf die Auswirkungen auf das Verkehrssystem doch grosse Vorbehalte: «Es ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, dass die Erreichbarkeit der grössten Mobilitätsdrehscheibe in der Zentralschweiz für alle Verkehrsteilnehmenden gleichermassen sichergestellt werden kann.» Kantonsstrassen dienen dem überregionalen Verkehr und sind die regionalen Hauptverbindungen. Sie erfüllen Funktionen für alle Verkehrsarten, was auch für jene Kantonsstrassen gilt, die an den künftigen Durchgangsbahnhof als Mobilitätsdrehscheibe der Zentralschweiz heranführen. Dieser Aspekt komme in der Testplanung zu kurz. «Die strassengebundenen Verkehrsmittel, einschliesslich des in einigen Jahren wohl grösstenteils klimaneutralen motorisierten Individualverkehrs, spielen auch künftig eine zentrale Aufgabe bei der Abwicklung der Mobilität, weshalb es nicht sein darf, dass dieser nur als beiläufiges Verkehrsmittel erwähnt wird», so Fabian Peter weiter.

Nächster Schritt: Gesamtverkehrsstudie
Der Kanton Luzern wird deshalb die Auswirkungen der Ergebnisse der Testplanung auf das Gesamtverkehrssystem in einer Studie beurteilen. Dabei sollen in Abstimmung mit den Partnern verschiedene Zustände für die Zeit bis zur Inbetriebnahme respektive Endzustand des Durchgangsbahnhofs berücksichtigt werden. Mit der Studie werden quantitative Grundlagen aufbereitet, woraus sich schliessen lassen wird, ob die Grundsätze und Empfehlungen aus der Gesamtverkehrsbetrachtung heraus bestätigt werden können oder verworfen werden müssen. Regierungsrat Fabian Peter führt dazu aus: «Aus Sicht des Kantons noch stärker einzufliessen hat der überregionale Blickwinkel auf die Mobilität und deren technische Entwicklungen. Mit der Gesamtverkehrsstudie sollen denn auch die Chancen und Risiken für das überregionale Verkehrssystem – also über den lokalen Kontext hinaus – aufgezeigt und Empfehlungen zu Vertiefungen und weiteren Arbeitsschritten definiert werden.» Der Projektstart für die Studie ist im April erfolgt.

Gemäss der Luzerner Regierung ist im Weiteren zu beachten, dass verschiedene, noch nicht abgeschlossene kantonale Projekte mit Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung im Kanton Luzern – wie beispielsweise das Projekt «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern», der Planungsbericht Klima und Energie und die Totalrevision des Kantonalen Richtplans – bei den zukünftigen Überlegungen ebenfalls bestmöglich miteinzubeziehen sind.
Über den Durchgangsbahnhof (DBL)
Der DBL ist ein Jahrhundertprojekt für die Zentralschweiz. Mit dem Projekt werden Kapazitätsengpässe behoben und Reisezeiten verkürzt: Die Durchmesserlinie verbindet die Hauptentwicklungsachsen des Kantons Luzern und steigert markant die Kapazitäten im Bahnverkehr. Zudem werden mit dem DBL die dringend benötigten Angebotsausbauten bei der S-Bahn für eine flächen- und energieeffiziente Weiterentwicklung der Mobilität in der Agglomeration möglich. Weiter ermöglicht der DBL, die Innenstadt der Stadt Luzern weiterzuentwickeln. Im Juni 2019 hatte das eidgenössische Parlament dem Ausbauschritt 2035 für die Bahninfrastruktur zugestimmt und für die weitere Projektierung des Ausbaus bis und mit Bau- und Auflageprojekt 85 Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Für den im Ausbauschritt 2035 ausdrücklich erwähnten Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet dies, dass dessen Projektierung inklusive Auflageprojekt ohne Unterbruch erfolgen kann. Über die definitive Realisierung des Durchgangsbahnhofs entscheidet das eidgenössische Parlament 2026 im nächsten Ausbauschritt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Innovation
  • Luzern steht für Zusammenhalt
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Weitere Informationen https://durchgangsbahnhof.lu.ch
    Stellungnahme
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    Regierungsrat
    Fabian Peter
    Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    (erreichbar am Donnerstag, 6. Mai 2021, von 14.00 bis 15.15 Uhr, vorgängige Terminanmeldung für Interviews zwingend bis 11.30 Uhr an 041 228 50 81 oder medien.buwd@lu.ch)
     
     
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