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Mitteilung
5. Mai 2021
 
 
Covid-19: Kanton Luzern unterstützt das Drei-Phasen-Modell des Bundes
Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Drei-Phasen-Modell einverstanden. Aufgrund der epidemiologischen Lage sind weitere Öffnungsschritte so schnell und so weit wie möglich anzustreben. Der Kanton Luzern vermisst seitens Bund Informationen zu Lockerungen im Tourismussektor.

Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 4. Mai 2021 Stellung genommen zum Drei-Phasen-Modell des Bundes und der damit verbundenen Öffnungsstrategie. Das Modell zeigt den Weg auf bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle, die das können und möchten, geimpft sind. Es beschreibt die relevanten Rahmenbedingungen und Eckpunkte für die drei Phasen sowie die damit verbundene Öffnungsstrategie.

Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit dem Drei-Phasen-Modell einverstanden. Mit Blick auf die aktuelle epidemiologische Lage sind weitere Öffnungsschritte so schnell und so weit wie möglich und soweit verantwortbar anzustreben. Sollte sich die Lieferung von Impfdosen weiter verzögern, müssen Öffnungsschritte auch dann geprüft werden, wenn die relevanten Richtwerte leicht ansteigen. Dies könnte auch selektiv ausgestaltet sein, namentlich für Geimpfte, Getestete und Genesene.

Kanton Luzern möchte rascher zur Normalisierung übergehen
Der Übergang von Phase 2 (Stabilisierung) zur Phase 3 (Normalisierung) hängt von der Nachfrage nach Impfterminen ab. Der Bundesrat schlägt vor, in Phase 3 überzugehen, wenn 30% der angebotenen Impftermine ungenutzt bleiben. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es bereits möglich ist, in Phase 3 überzugehen, wenn 25% oder allenfalls 20% der Impftermine ungenutzt bleiben – also früher, als vom Bundesrat vorgeschlagen. Dabei ist es dem Regierungsrat wichtig, nationale Massnahmen zu prüfen, um eine ausreichende Durchimpfung zu gewährleisten, falls sich eine «Impfmüdigkeit» abzeichnen sollte.

Tourismussektor stärker berücksichtigen
Der Regierungsrat bemängelt, dass der Tourismussektor im Drei-Phasen-Modell nicht berücksichtigt ist. Er wünscht sich vom Bundesrat Informationen, ab wann und unter welchen Umständen die Einreise aus Drittstaaten zu Urlaubszwecken wieder ermöglicht werden soll. Denkbar wäre eine Einreise für Geimpfte oder Getestete sowie spezielle Regelungen für Gruppenreisende.

Anhang
Mitteilung des Bundes zum Drei-Phasen-Modell
 
 
Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 81
(erreichbar am Mittwoch, 5. Mai 2021, von 11.15 bis 12.00 Uhr)
 
 
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