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MItteilung
22. Juni 2021
 
 
Kanton Luzern startet Vernehmlassung zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht. Für den Beitritt des Kantons Luzern zur IVöB 2019 ist eine Anpassung des kantonalen Rechts notwendig. Der Regierungsrat gibt deshalb die kantonalen Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2021.

Die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) führt zu einer Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht, das in den Kantonen, Städten und Gemeinden zur Anwendung kommt. Damit nimmt der Kanton ein grosses Anliegen der Wirtschaft auf. Denn bis anhin verfügt jeder Kanton über ein eigenes, von den Lösungen in den anderen Kantonen abweichendes Beschaffungsrecht, was zu grossem zusätzlichen Aufwand seitens der Unternehmen führt. Mit der Harmonisierung wird die Praxis im Beschaffungswesen für die Unternehmen somit deutlich einfacher und transparenter. Das gilt umso mehr, als die IVöB 2019 fast vollständig dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) entspricht, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Den Beitritt zur IVöB 2019 erklärt der Regierungsrat, dieser muss durch den Kantonsrat genehmigt werden.

Stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und der Qualität
Neben der Harmonisierung der Rechtsordnungen von Bund und Kantonen, die den Anbietenden und den Vergabestellen zugunsten kommt, wird das öffentliche Beschaffungsrecht mit dem Beitritt zur IVöB 2019 modernisiert. So soll etwa die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt sowie der Qualitäts- gegenüber dem Preiswettbewerb gestärkt werden. Zudem führt die IVöB 2019 neue Beschaffungsmethoden ein.

Digitale Vernehmlassung vom 22. Juni bis 31. Oktober 2021
Da es sich bei der IVöB 2019 um ein abschliessendes Gesetz handelt, müssen nur noch wenige kantonale Ausführungsbestimmungen in einem Einführungsgesetz und einer zugehörigen Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung erlassen werden. Die Vernehmlassung dieser kantonalen Ausführungsbestimmungen startet heute, 22. Juni 2021, und dauert bis am 31. Oktober 2021. Die Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Damit bietet der Kanton Luzern Behörden, Organisationen und interessierten Personen einen benutzerfreundlichen Weg, sich zum Vernehmlassungsentwurf zu äussern. Gleichzeitig erlaubt dieses Vorgehen eine effiziente Auswertung der eingereichten Stellungnahmen. Alle Informationen zum Vernehmlassungsverfahren sind unter https://beschaffungswesen.lu.ch/mitwirkung aufgeschaltet.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
  • Einladungsschreiben
  • Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf inkl. Anhang
  • Vernehmlassungsentwurf EGIVöB
  • Vernehmlassungsentwurf VIVöB
  • E-Mitwirkung: https://beschaffungswesen.lu.ch/mitwirkung
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    Ruth Stirnimann
    Stv. Leiterin Rechtsdienst
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 50 44
    E-Mail ruth.stirnimann@lu.ch
    (erreichbar am Dienstag, 22. Juni 2021, von 13.30 bis 15.00 Uhr)
     
     
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