Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
30. August 2021
 
 
Volksabstimmung Ausbau Ränggloch: Regierung und Kantonsrat empfehlen Annahme des Sonderkredits
Am 26. September 2021 stimmt das Luzerner Stimmvolk über den Sonderkredit in der Höhe von 53 Millionen Franken für den Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch ab, die Kriens mit Malters und Littau (Luzern) verbindet. Die Strasse ist zu schmal, in einem schlechten Zustand und stark von Erdrutschen und Steinschlag bedroht. Das Kantonsstrassenprojekt beinhaltet die Sanierung und den Ausbau der Strasse sowie den Bau einer durchgehenden Radverkehrsanlage. Regierung und Kantonsrat empfehlen, den Sonderkredit anzunehmen.

Die Kantonsstrasse K 4 führt um das westliche Ende des Sonnenbergs durch das Ränggloch und verbindet Kriens mit Malters und Littau (Luzern). Sie stellt die Verbindung zwischen der Stadt Luzern, der Agglomeration und der westlichen Luzerner Landschaft sowie die Anbindung an das Nationalstrassennetz sicher. Weiter dient sie als Entlastungs- und Ausweichroute bei Überlastungen und Bauarbeiten in Luzern und Kriens. Im Abschnitt Ränggloch genügt die Kantonsstrasse jedoch den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr und ist sanierungsbedürftig: Die Strasse ist zu schmal, hat keine Radverkehrsanlage und ist stark von Erdrutschen und Steinschlag bedroht. Weiter ist der bauliche Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten schlecht. Der Knoten Horüti mit Anschluss an die Kantonsstrasse K 33a ist zudem wegen seiner ungewöhnlichen Form gefährlich und verursacht viele Unfälle. Aus diesem Grund soll die Kantonsstrasse saniert und ausgebaut werden.

Regierung und Kantonsrat empfehlen Annahme Sonderkredit in der Höhe von 53 Millionen Franken
Am 26. September 2021 stimmt das Luzerner Stimmvolk über den Sonderkredit in der Höhe von 53 Millionen Franken für den Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch ab. Die Strasse verbindet Kriens mit Malters und Littau (Luzern). Mit dem Kantonsstrassenprojekt soll der betroffene Strassenabschnitt gemäss den heutigen Normen und Anforderungen saniert, verbreitert und mit einem Rad- und Gehweg ergänzt werden. «Die Kantonsstrasse hat eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Stadt Luzern, der Agglomeration und der westlichen Luzerner Landschaft», sagt Baudirektor Fabian Peter. «Mit dem Kantonsstrassenprojekt kann die Verkehrssicherheit, insbesondere für den Langsamverkehr, verbessert werden. Mit dem geplanten neuen Brückenbauwerk und den weiteren Kunstbauten wird die Strasse nachhaltig vor Naturgefahren geschützt.» Unterstützt wird dies auch durch Massnahmen zum langfristigen Unterhalt des Schutzwaldes, die ebenfalls im Rahmen des Projekts realisiert werden sollen. Das Kantonsstrassenprojekt ist das Resultat einer breiten Variantenüberprüfung, bei der auch Tunnellösungen durch den Sonnenberg untersucht und bewertet wurden. Diese wurden jedoch aufgrund der deutlich höheren Kosten verworfen. Der Baubeginn ist frühestens 2022 und die Vollsperrung für die Jahre 2023/2024 geplant.

Der Kantonsrat hat das Projekt mit 109 zu 2 Stimmen beschlossen und empfiehlt es den Stimmberechtigten zusammen mit dem Regierungsrat zur Annahme.

18-monatige Totalsperrung nötig
Die Realisierung der rund 160 Meter langen Brücke und deren Stützmauern ist nur während einer rund 18-monatigen Totalsperrung der Kantonsstrasse für den Verkehr möglich. Nur so können die Sicherheit der Strassenbenützerinnen und -benützer und die Baustellensicherheit gewährleistet werden. Bauen unter Verkehr ist mit den erforderlichen leistungsfähigen Grossgeräten (unter anderem mit Bohrgeräten der 100-Tonnen-Klasse) nicht möglich. Weiter wird für das Aufstellen der Geräte, für den Arbeitsbereich und für die notwendigen Materialtransporte die ganze Strassenbreite benötigt. Die Totalsperrung wird insbesondere in der Stadt Luzern grössere Verkehrsverlagerungen auslösen, die durch flankierende Massnahmen eingedämmt und gelenkt werden sollen. Damit soll erreicht werden, dass der öffentliche Busverkehr durch die Verkehrsverlagerungen während der Sperrung nicht zusätzlich behindert wird. So sind zum Beispiel in Littau provisorische Busbevorzugungsmassnahmen auf der Luzernerstrasse, der Rothenstrasse sowie der Ritterstrasse vorgesehen. Der nicht ortsbezogene Verkehr soll prioritär über die Autobahn gelenkt werden.
Teil des Agglomerationsprogramms Luzern
Das Kantonsstrassenprojekt ist Teil des Agglomerationsprogramms, das der Kanton Luzern mit dem Bund vereinbart hat. Der Ausbau der Rängglochstrasse ist in der zweiten Programmgeneration im Bereich Langsamverkehr festgehalten, weshalb sich der Bund am Ausbau der Radverkehrsanlage mit rund 2 Millionen Franken beteiligt. Die Agglomerationsprogramme sind wesentlicher Bestandteil der Agglomerations- und Raumentwicklungspolitik des Bundes. Sie streben eine koordinierte, gemeinde- und teils kantonsübergreifende Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an. Weitere Informationen unter https://agglomerationsprogramm.lu.ch
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Lebensqualität
    Anhang
  • Volksbotschaft «Ausbau der K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)»
  • Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 30. August 2021
  • Bild 1a: Ist-Situation Rängglochkurve bis Knoten Horüti
  • Bild 1b: Visualisierung Projektabschnitt Rängglochkurve bis Kreisel Horüti mit Lehnenbrücke Ränggloch (©Visualisierung Swiss Interactive AG, Aarau)
  • Bild 2a: Ist-Situation Knoten Horüti
  • Bild 2b: Visualisierung Kreisel Horüti mit Anschlussprojekt Richtung Littau (©Visualisierung Swiss Interactive AG, Aarau)
  • Bild 3: Visualisierung Rängglochkurve, Seite Kriens (©Visualisierung Swiss Interactive AG, Aarau)
  • Bild 4: Visualisierung Kantonsstrasse mit Rad- und Gehweg vor Rängglochkurve aus Richtung Kriens (©Visualisierung Swiss Interactive AG, Aarau)
  • Projektwebseite: https://raenggloch.lu.ch
  •  
     
    Fabian Peter
    Regierungsrat
    Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    E-Mail medien.buwd@lu.ch

    Gregor Schwegler
    Kantonsingenieur
    Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
    E-Mail gregor.schwegler@lu.ch
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden