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Mitteilung
9. Juni 2021
 
 
Kanton Luzern startet vorgezogene Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor, u.a. durch den Bau von Windenergieanlagen. Das überarbeitete Windenergiekonzept des Kantons zeigt 22 mögliche Eignungsgebiete sowie Standorte für Windenergieanlagen auf. Um die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen, leitet der Kanton Luzern eine vorgezogene Teilrevision des Richtplans zur Festlegung dieser Gebiete und Standorte im Richtplan ein.

Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Langfristig sollen nebst der Wasserkraft auch neue erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise die Solar- und die Windenergie die gesamte Energieversorgung sicherstellen. Ihr Ausbau muss deshalb zügig vorangetrieben werden. Die Festlegung von geeigneten Gebieten und Standorten für die Nutzung der Windenergie ist Sache der Kantone. Das eidg. Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, Gebiete und Standorte für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen.

Vorgezogene Teilrevision des Kantonalen Richtplans
Im Juli 2020 startete der Kanton Luzern die Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans. Dieser Prozess wird rund vier bis fünf Jahre dauern. Da der Kanton rasch und damit noch vor Abschluss des Gesamtrevisionsprozesses die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Windenergieanlagen schaffen will, hat er sich – auch unter Berücksichtigung der neuen übergeordneten Vorgaben im Bundesrecht – entschieden, parallel zur aktuell laufenden Richtplangesamtrevision das Thema Windenergie in einer vorgezogenen Teilrevision zu behandeln. Der Start der Teilrevision ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen. Die öffentliche Auflage findet voraussichtlich im Winter 2021/2022 statt.

Überarbeitetes Windkonzept des Kantons sieht 22 Windenergiegebiete vor und beinhaltet auch mögliche Standorte
Gemäss aktuellem Konzept Windenergie des Bundes sollen künftig im Kanton Luzern mehr als 130 GWh/Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse der Anlagen 30 bis 60 Windenergieanlagen im Kanton Luzern. Geeignete Gebiete und mögliche Standorte für Windenergieanlagen im Kanton sind im überarbeiteten Windenergiekonzept enthalten und bilden somit die Grundlage für die Richtplanteilrevision. Um die potentiellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überabeitet (s. Infobox). Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete und mögliche Standorte zu evaluieren, die vor zehn Jahren noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im überarbeiteten Windenergiekonzept 2020 sind deshalb 22 z.T. neue Eignungsgebiete und mögliche Standorte aufgeführt, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen.

Bevölkerung der Standortgemeinden hat Mitwirkungsmöglichkeiten
Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später zusätzlich zur Festlegung der geeigneten Gebiete und möglichen Standorte im Richtplan auch eine Anpassung der Nutzungsplanung auf Stufe der Gemeinde. D.h., die Gemeinde muss für die Erstellung eines Windenergieprojekts oder -parks zuerst eine entsprechende Zone schaffen, über welche – mit den entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten – die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung abstimmen. Dabei ist auch die technische, wirtschaftliche und ökologische Machbarkeit von Windenergieanlagen vertieft zu prüfen. Im Anschluss hat die Gemeinde noch über ein entsprechendes Baugesuch zu entscheiden. (Siehe auch Grafik «Windenergiepark: Übersicht Mitwirkungsmöglichkeiten Bevölkerung »).
Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020»
Das «Konzept Windenergie Kanton Luzern, Gesamtüberarbeitung 2019/2020» wurde unter Federführung der kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) in einer Steuerungsgruppe mit den Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) sowie Landwirtschaft und Wald (lawa), den Regionalen Entwicklungsträgern (LuzernPlus, SurseeMittelland, IdeeSeetal, Region LuzernWest und Zofingenregio), dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) sowie den Fachorganisationen Suisse Eole, Schweizerische Vogelwarte und Luzerner Fledermausschutz sowie materiell im Detail vom spezialisierten externen Büro georegio ag erarbeitet. Es wurde im Zeitraum vom 26. Februar bis 31. Mai 2020 den oben erwähnten Organisationen und den Nachbarkantonen zur Anhörung unterbreitet und bis Ende 2020 finalisiert. Das überarbeitete Windenergiekonzept ist ein Grundlagenbericht und bildet die Basis für die Festlegung der Windeignungsgebiete und damit der möglichen Standorte für Windenergieanlagen im Richtplan. Es ist auf folgender Webseite zum Download aufgeschaltet: https://richtplan.lu.ch/Teilrevision_Windenergie_2021
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Innovation
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Konzept «Windenergie Kanton Luzern 2020»
    Konzept«Windenergie Luzern 2020 – Planbeilage kantonale Windenergiegebiete»
    Konzept «Windenergie Luzern 2020 – Anhang Atlas Beurteilungskriterien»
    Grafik «Windenergiepark: Übersicht Mitwirkungsmöglichkeiten Bevölkerung»
    Webseite Richtplan: https://richtplan.lu.ch
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    Thema Richtplan
    Mike Siegrist
    Kantonsplaner und Projektleiter Agglomerationsprogramm
    Dienststelle Raum und Wirtschaft Kanton Luzern
    Telefon 041 228 51 89
    E-Mail mike.siegrist@lu.ch
    (erreichbar am Mittwoch, 9. Juni 2021, von 13.30 bis 14.30 Uhr)

    Thema Konzept Windenergie
    Paul Hürlimann
    Abteilungsleiter Energie und Immissionen
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Telefon 041 228 65 62
    E-Mail paul.huerlimann@lu.ch
    (erreichbar am Mittwoch, 9. Juni 2021, von 13.30 bis 14.30 Uhr)
     
     
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