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Mitteilung
13. April 2021
 
 
Kanton Luzern will Gemeinden weiterhin stärken
Nach der Umsetzung der jüngsten Fusionsprojekte sind die Mittel im Fonds für besondere Beiträge nahezu aufgebraucht. Der Regierungsrat möchte die Unterstützung im bisherigen Rahmen weiterführen und unterbreitet dem Kantonsrat ein Dekret für eine Einlage in der Höhe von 20 Millionen Franken. Damit soll der Fonds wieder geäufnet werden. Die aktuelle Erfolgsrechnung wird dadurch nicht belastet.

Seit dem 1. Januar 2021 besteht der Kanton Luzern noch aus 80 Gemeinden. Seit dem Start der Gemeindereform und der ersten Fusion im Jahr 2004 fanden insgesamt 19 Zusammenschlüsse statt. Vorab kleinere und finanziell schwächere Gemeinden haben fusioniert, was die Gemeindelandschaft insgesamt gestärkt hat. Der Kanton unterstützte die Projekte finanziell und fachlich.

Fonds soll wieder geäufnet werden
Die finanzielle Unterstützung von Gemeindefusionen ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Für die Abwicklung wurde 2012 der Fonds für besondere Beiträge geschaffen. Seither haben alle fusionierenden Gemeinden einen Rechtsanspruch auf einen Beitrag in der Form von Pro-Kopf-Beiträgen. Weiter sind im Rahmen der verfügbaren Mittel Zusatzbeiträge möglich. Etwa dann, wenn sich eine der beteiligten Gemeinden in einer finanziellen Notlage befindet. Nebst Fusionen können aus dem Fonds auch Sonderbeiträge an Gemeinden in finanzieller Notlage und Zusammenarbeitsprojekte finanziert werden.

Der Regierungsrat möchte kommende Fusionen in vergleichbarem Umfang wie bisher unterstützen. Nach den Zusammenschlüssen von Gettnau und Willisau sowie Altwis und Hitzkirch per 1. Januar 2021 verbleiben im Fonds noch 3,2 Millionen Franken. Um sicherzustellen, dass bei weiteren Projekten die notwendigen Mittel gesprochen werden können, soll eine Einlage in den Fonds für besondere Beiträge in der Höhe von 20 Millionen Franken erfolgen. Das schafft finanziellen Spielraum für die Unterstützung von vier bis fünf mittelgrossen Fusionsprojekten.

Erfolgsrechnung wird erst später belastet
Die aktuelle Erfolgsrechnung wird dadurch nicht belastet. Beiträge an Fusionen werden erst in jenen Jahren in den Aufgaben- und Finanzplan aufgenommen, in denen sie vom Regierungsrat beschlossen wurden. Mit der Einlage in den Fonds bewilligt der Kantonsrat zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Mittel, die für die Unterstützung von Fusionen eingesetzt werden dürfen. Der Regierungsrat kann danach im konkreten Fusionsfall in abschliessender Kompetenz einen Beitrag sprechen.

Der Fonds ist somit als Ausgabenbewilligung zu verstehen. Durch diese Regelung ist der Regierungsrat für alle Fusionsbeiträge zuständig, auch jene über 3 Millionen Franken. Ab diesem Wert läge die Zuständigkeit gemäss Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) beim Kantonsrat. Bei Fusionsbeiträgen ist es jedoch sinnvoll und politisch gewünscht, dass sämtliche Gesuche vom selben Gremium beurteilt werden. Denn es wäre hinderlich und würde eine Ungleichbehandlung fusionierender Gemeinden darstellen, wenn Beiträge unter 3 Millionen Franken vom Regierungsrat gesprochen würden und für höhere der Kantonsrat zuständig wäre.

Bisherige Strategie bleibt unverändert
An seiner aktuellen Fusionsstrategie möchte der Regierungsrat festhalten: Zum einen unterstützt der Kanton Gemeinden mit finanziellen oder organisatorischen Schwierigkeiten. Zum anderen Projekte, die «von unten» initiiert werden, also von den Gemeinden. Ein Beispiel dafür sind die laufenden Abklärungen in Honau, die durch eine Gemeindeinitiative ausgelöst worden sind.

Darüber hinaus verzichtet der Kanton bewusst darauf, konkrete Fusionskandidaten zu nennen oder Fusionsperimeter festzulegen. Mit dem vorliegenden Dekret soll einzig sichergestellt werden, dass in den kommenden Jahren bei neuen Projekten die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, auf die fusionierende Gemeinden einen Rechtsanspruch haben.

Anhang
Karte: Übersicht über die erfolgten Gemeindefusionen seit 2004
Botschaft B 68
 
 
David Koller
Kommunikationsbeauftragter
Justiz- und Sicherheitsdepartement
E-Mail david.koller@lu.ch
 
 
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